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Beiträge nach Kanzleien

Waldorf Frommer - Christina Aguilera Bionic - Sony BMG Music Entertainment GmbH

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit das aktuelle Album Bionic der US-Amerikanischen Pop-Künstlerin Christina Aguilera ab und fordert im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment GmbH die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag. Der Vorwurf lautet: "Konkret wurde folgendes Repertoire der Mandantschaft zur angegebenen Zeit unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten" Wer sich mit solch einem Vorwurf konfrontiert sieht, ist im ersten Augenblick oft sehr verwundert. Die wenigsten wissen, dass dieses Angebot, von dem die Kanzlei Waldorf Frommer spricht, zeitgleich mit dem Download einer Datei stattfindet. Im Falle solch einer Abmahnung gilt es sich ausreichend informieren zu lassen, bzw sich ausreichend zu informieren. Das Internet bietet ausreichend Lektüre zu dem Thema, wobei angemerkt sein muss, dass einiges auch veraltet oder falsch ist. Viele Kanzleien bieten da informative Webseiten, aber auch private Initiativen haben sich im Laufe der Zeit zusammengeschlossen und zu wahren Experten in dem Rechtsgebiet Filesharing entwickelt.

Einer weitere Informationsmöglichkeit ist die kostenlose, telefonische Ersteinschätzung, die ich Abgemahnten aus ganz Deutschland anbiete. Hierfür erreichen Sie mich in meiner Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unter der Nummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs