Kostenlose Ersteinschätzung! Rufen Sie uns jetzt an: 040 - 411 881 570(Mo-Fr 8 - 19.30 Uhr & Sa 10 - 16 Uhr) Oder schreiben Sie uns: info@dr-wachs.de

Beiträge nach Kanzleien

Waldorf Frommer aus München Abmahnung für Sony die drei ??? (Fragezeichen) Abmahnungen im Doppelpack

In meiner heutigen "Sprechstunde" am Samstag berichteten mir zwei Abgemahnte davon, dass sie Abmahnungen von der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten hätten. Die Abmahnungen bezogen sich auf Werke der Sony Music Germany GmbH.  Interessanterweise ging es in beiden Fällen um Abmahnungen wegen des Vorwurfs, es seien zwei 3 Fragezeichen Hörspiele heruntergeladen und dabei verbreitet worden. Die Höhe der Forderungen war daher beträchtlich. Es wurden 700,00 EUR Anwaltskosten und 506,00 EUR Schadensersatz also in Summe 1.206,00 EUR gefordert.

Auch wenn diese Forderung sehr hoch und gegebenenfalls auch deutlich überhöht sind, muss der Fairness halber mitgeteilt werden, dass diese Vorgehensweise an sich nicht zu beanstanden ist. Die Kanzlei Waldorf Frommer berechnet nämlich nur einmalig die (recht hohen) Anwaltskosten von 506,00 EUR. Ob bei zwei Werken die 100,00 EUR Deckelung angewendet werden kann, muss man abwarten. Tendenziell erkenne ich eher bei einzelnen Lieder eine Tendenz der Gerichte die 100,00 EUR Deckelung anzuwenden. Allerdings gibt es zu dieser Frage noch keine obergerichtlichen Entscheidung. Der BGH hat sich in der berühmten Sommer unseres Lebens Entscheidung zu dieser Frage leider ausgeschwiegen.

Fall Sie eine Abmahnung erhalten haben, nutzen Sie die Suchfunktion im oberen Drittel dieser Seite um sich etwa zum Thema mod. UE zu informieren. Sie können natürlich auch mich unter 040 411 88 15 70 zu einer kurzen telefonischen Ersteinschätzung anrufen. Ich helfe Ihnen gern, sich gegen die Forderungen zu wehren.

Ihr 

Dr. Alexander Wachs