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Rein rechnerisch müsste jeder achte Deutsche einen Tonträger der Künstlerin Andrea Berg besitzen, die mit 10 Millionen verkauften Platten Deutschlands erfolgreichste Sängerin ist. Auch das Album - Andrea Berg Schwerelos - hat mit seiner Doppel Platin Auszeichnung wieder Maßstäbe in Sachen Unterhaltungskultur gesetzt. Was den Fans der Künstlerin weniger gefallen fürfte, ist die derzeitige "Abmahnwelle" wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Andrea Berg Schwerelos - , welches durch die Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wird. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Album in einer Filesharingbörse heruntergeladen und somit zeitglich Dritten zur Verfügung gestellt zu haben. Die Kanzlei Waldof Frommer stellt in der Abmahnung fest, dass dieses Recht nur der Sony Music Entertainment Germany GmbH zustehe.
Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung gilt es folgendes zu beachten:
1. Stellen Sie fest, ob der Urheberrechtsverstoß so stattfand, wie von der Kanzlei dargestellt
2. Zahlen Sie nicht ungeprüft die Forderungssumme
3. Unterschreiben Sie nicht ohne Prüfung die beigefügte Unterlassungserklärung
4. Informieren Sie sich zu dem Thema/Lassen Sie sich informieren
5. Halten Sie die in der Abmahnung gesetzten Fristen ein
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte befasst sich seit Jahren mit dem Thema Filesharing. Ich biete Ihnen im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung eine telefonische Beratung an, die Sie gerne in Anspruch nehmen dürfen. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Nummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs