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Die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) aus Regensburg versendet bekanntlich Abmahnungen wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen. In diesen Schreiben wird regelmäßig eine Pauschalsumme von 650,00 EUR gefordert.
Wenn der Abgemahnte diese Summe nicht begleicht, erhält er früher oder später ein weiteres Schreiben in dem es wörtlich heißt:
"Ein Abschluss der Angelegenheit durch außergerichtlichen Einigung konnte nicht erzielt werden, da Sie das von uns unterbreitete Angebot nicht angenommen haben [...] Der zu erstattende Gesamtbetrag für die Rechtsverletzung aus einem Gegenstandswert von 25.000 € errechnet sich wie folgt..."
Dann folgt eine Tabelle, in der die Anwaltskosten mit 891,80 EUR plus einer Auslagenpauschale von 20,00 EUR plus Schadensersatz nach der Lizenzanalogie von 250,00 EUR sowie sonstige Ermittlungskosten von 125,00 EUR mithin ein Gesamtbetrag von 1.286,80 EUR gefordert wird.
Dieses Schreiben soll eindeutig den Druck auf die Abgemahnten erhöhen, es bleibt abzuwarten ob auf dieses Schreiben eine weitere Eskalationsstufe folgt.