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Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C mahnt für die DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH regelmäßig Rechtsverletzungen an Erotikfilmen ab. In dem vorliegenden Fall geht es konkret um die angebliche Rechtsverletzung an dem Film Angel Perverse 19. Die Folgen im häuslichen Umfeld sind oft unangenehm und so ist es leicht verständlich, dass Abgemahnte die Angelegenheit schnell beenden möchten. Dieses Interesse sollte jedoch nicht zum Nachteil des Abgemahnten führen. Wer die Angelegenheit ohne weitere Auseinandersetzung mit dem Thema abschließen möchte und daher ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung abgibt handelt nicht zu seinem Vorteil. Warum?
1. Die in Abmahnungen geforderten Beträge sind oft zu hoch angesetzt. Weiter muss geprüft werden, ob die Forderung wirklich in vollem Umfang abgegeolten werden muss. Die abmahnenden Kanzlei Urmann und Collegen geht zuersteinmal davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer der Fall. Natürlich kann, wie mittlerweile bekannt sein dürfte, der Anschlussinhaber auch für das Verhalten Dritter verantwortlich gemacht werden, in diesem Fall können jedoch ggf. die Schadensersatzkosten zurückgewiesen werden.
2. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärung sind regelmäßig zu weit gefasst. Besser ist es, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Dieses steht jedem Abgemahnten frei und von dem Recht sollte er auch Gebrauch machen. Der Gesetzgeber hat zwar maßgebende Rahmenbedingungen für solch eine Erklärung vorgegeben, sie kann jedoch erweitert und abgemildert werden. Ziel nach dem Erhalt einer Abmahnung ist es, nur so viel wie nötig zu versichern.
Wegen dieser genannten Punkte ist es immer angeraten, die Abmahnung prüfen zu lassen. Wir vertreten und beraten seit Jahren Abgemahnten, die vergleichbare Abmahnungen wie an dem Film Angel Perverse 19 erhalten haben. Im Falle einer Beauftragung durch einen Anwalt haben Sie keine weitere Post von der gegnerischen Seite zu erwarten, da der Briefverkehr über die beauftragte Kanzlei läuft.
Vor Beauftragung eines Anwalts sollte mit diesem besprochen werden, was dieser berechnet. Vorsicht gilt, wenn der Anwalt auch außergerichtlich nach dem Streitwert abrechnet oder sich vornehm in Schweigen hüllt. Hier könnte im Nachhinein eine böse Überraschung kommen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte teilt vor Beauftragung das Honorar in konkreter Höhe als Pauschale mit, damit kann der Abgemahnte dann rechnen. Scheuen Sie sich nicht, nach den Kosten offensiv zu fragen, damit Sie hinterher nicht mehr zahlen, als was in der Abmahnung gefordert wird.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Urmann und Collegen U+C Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs