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Beiträge nach Kanzleien

urmann und collegen

Die Kanzlei Urmann und Collegen U+C aus Regensburg mahnt die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, ein Lied oder ein Filmwerk in sogenannten Peer-2-Peer Netzwerken wie z.B.  Kademlia -Vuze, eMule-, Gnutella -LimeWire, Gtk-Gnutella, Phex-, Gnutella2 -Shareaza-, FastTrack -Kazaa Lite K-, BitTorrent, eKad, eDonkey, StealthNet, I2Phex, GNUnet, Freenet angeboten zu haben. Da die wenigsten wissen, wie man auf solch eine Abmahnung wegen Filesharing reagieren sollte, bietet dieser Blogbeitrag einen Überblick über die von der Kanzlei Urmann und Collegen versendete Abmahnung.

Die erste Seite titelt,"Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung".

Mit der Abmahnung fordert die Kanzlei Urmann und Collegen von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben.

Diese Informationen sollen eine Grundlage schaffen für weitere Erklärungen zu der Abmahnung der Kanzlei Urmann und Collegen U+C.

Folgend erklärt die Kanzlei U+C, wer der Rechteinhaber ist, den sie vertritt. Es ist so, dass hinter der Kanzlei immer ein Rechteinhaber steht, der den Auftrag vergibt, Urheberrechtsverletzungen abzumahnen und Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend zu machen.

Unter Römisch I folgt der konkrete Vorwurf: "Durch das Herunterladen dieses urherberrechtlich geschützten Werkes im Internet sowie das gleichzeitige Anbieten dieses Werkes durch Freigabe auf Ihrer Festplatte zum Download für weitere Nutzer wurde eine strafrechtlich relevante, unerlaubte Verwertung dieses Werkes im Sinne des § 106 Abs. 1 UrhG i.V.m §§ 15, 16, 17, 19 Abs. 2 UrhG begangen." Viele Abgemahnte sagen nach dem Erhalt solch einer Abmahnung, dass sie nur heruntergeladen und keine Dateien angeboten hätten. Das Problem an den oben aufgelisteten Filesharing Programmen ist jedoch, dass mit dem Download einer Datei, zeitgleich ein Upload (Zugänglichmachung) möglich gemacht wird. Natürlich ist auch der Download illegal, in diesem Fall wird aber die öffentliche Zugänglichmachung von der Kanzlei Urmann und Collegen abgemahnt.

Unter I.1 schreibt die Kanzlei:"Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Spezialfirma feststellen und beweissicher dokumentieren". Solche Spezialfirmen, wie die Kanzlei Urmann und Collegen anführt, sind Unternehmen, deren Angestelle die Filesharingbörsen untersuchen und aufzeichnen, wer wann welche Datei angeboten haben soll. Die Urheberrechtsverletzung ist mit Dateiname, Uhrzeit, Datum, P2P-Netzwerk uznd IP-Adresse dokumentiert.

In Punkt I.2 erklärt die Kanzlei Urmann und Collegen, wie sie die Adresse des Abgemahnten erlangen konnte."Unsere Mandantin hat auf Grund dieser Dateien beim zuständigen Landgericht unter einem Aktenzeichen gem. § 101 Abs. 9 UrhG eine Anordnung erwirkt, mit der das Gericht Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe der zu dieser IP-Adresse gebörenden Nutzerdaten nebst dessen Kommunikationsdaten gestattet hat. Ihr Internetserviceprovider hat uns daraufhin Ihren Namen und ihre Wohnanschrift mitgeteilt." Viele der Abgemahnten fragen sich, ob es da nicht Datenschutzrechtliche Bedenken oder Einwände geben müsste. Es ist aber so, dass sich der  Internetanbieter rechtlich korrekt verhält. Dieser muss, im Falle einer Anfrage in einem Ermittlungsverfahren wegen Filesharing, die Echtdaten des Nutzers an die Kanzlei Urmann und Collegen aushändigen.

Auf Seite 2 Punkt I-3 führt die Kanzlei U+C aus,"Da der ermittelte Telefon-/Internetanschluss auf Ihren Namen angemeldet ist, haften Sie für die Urheberrechtsverletzung zivilrechtlich als Anschlussinhaber. Danach müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Das gilt selbst dann, wenn der Dritte ohne Ihr Einverständnis den Anschluss für die Begehung der Urheberrechtsverletzung genutzt hat (siehe LH Hamburg 308 0 407/06 sowie LG Franfurt/Main, Az 2-3 0 771/06)." Das heisst übersetzt, dass der Anschlussinhaber automatisch und ohne Vorbehalte für sämtliche Urheberrechstverletzungen, die von dem Anschluss begangen wordern sind, verantwortlich ist. Was in dem Zusammenhang von der Kanzlei Urmann und Collegen U+C nicht erwähnt wird ist, dass  es zwar nach der aktuellen Rechtsprechung  es nicht entscheidend darauf ankommt, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Soweit kann man mit der Ausführunfg der Kanzlei Urmann und Collegen U+C konform gehen. Zu beachten ist in diesem Fall, dass der Anschlussinhaber in solchen Fällen nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet werden kann und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Weiter heisst es: "es obliegt Ihnen daher, konkret darzulegen und zu beweisen, dass die Rechtsverletzung nicht von Ihnen begangen wurde." Es gilt in einem Gespräch mit einem Anwalt zu klären, wie man dieses, sollte es der Fall sein, beweisen kann.

In Punkt I-4 geht es um die Unterlassungserklärung. Die Kanzlei Urmann und Collegen schreibt:"Neben ihrer strafrechtlichen Verwantwortung nach §§ 106 ff UrhG haften Sie unserer Mandantin auch zvilrechtlich. Das Anbieten urheberrechtlich geschützter Werke stellt eine öffentliche Zugänglichmachung  dar und steht nach §§ 19a, 94 UrhG nur dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Unsere Mandantin hat daher gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch  auf Vernichtung aller bei Ihnen befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG)." Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er das streitgegenständliche Werk schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Unter  II Punkt 1 spricht die Kanzlei Urmann und Collegen eben diese Ansprüche aus und verweist auf die anfallenden Kosten."Gemäß § 97a Abs. 1 UrhG sind sich auch zum Ersatz der bei uns angefallenen Rechtsanwaltskosten verpflichtet. Die erstattungspflichtigen Kosten unserer Inanspruchnahme bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Als Streitwert sind vorliegend Euro 25.000,- anzusetzen (Vgl. Düsseldorf, Az. 12 O 87/07; LG Köln, Az. 28 O 266/06). Daraus resultieren Gebühren in Höhe von 911,80 Euro. Da Sie das betreffende Werk weltweit zugänglich gemacht haben, ist nicht auszuschließen, dass von einem Gericht durchaus auch ein deutlich höherer Streitwert angenommen wird." Es wird deutlich, dass die Gerichte Filesharing nicht als Kavaliersdelikt sehen und den angerichteten Schaden mit  enorm hohen Streitwerten beziffern.

Weiter beschreibt die  Kanzlei Urmann und Collegen, warum es sich in diesem Fall nicht um einen einfach gelagerten Fall handele und warum § 97 Abs 2 UrhG nicht anwendbar sei. Die Praxis hat gezeigt, dass es wirklich so ist, dass die sog. 100 EUR Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG nicht anerkannt wird. Dies steht damit im Widerspruch zu einer Pressemitteilung des BGH vom 12 Mai. 2010. In dieser heißt es wörtlich: “Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).” Auch wenn dieser Gedanke in der Entscheidung nicht mehr aufgegriffen wurde, wird hier schon eine Richtung angedeutet.

Auf Seite 2 II-2 erklärt die Kanzlei Urmann und Collegen, wie der Schadensersatz berechnet wird. Es wird erklärt, dass  der Schadensersatz anhand der Lizenzanalogie berechnet wird. Das heisst übersetzt: Der Abgemahnte muss soviel zahlen, wie der Rechteinhaber für die öffentliche Verbreitung in Filesharingbörsen gefordert hätte.

Unter Punkt 3 schreibt die Kanzlei Urmann und Collegen, dass diese Zahlungen nicht geleistet werden müssten, wenn der Abgemahnte 650,00 Euro Pauschalbetrag zahle. Mit diesem Betrag seien, so heisst es in der Abmahnung der Kanzlei Urmann und Collegen U+C, folgende Ansprüche abgegolten: Die Kosten der Abmahnung einschließlich der Geltendmachung der Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche, die Anwalts- und Gerichtskosten des Verfahren vor dem zuständigen Landgericht, die Kosten der Ermittlungsfirma zur Feststellung der Rechtsverletzung und die Aufwendungen, die Ihrem Provider gemäß § 101 Abs. 2 UrhG zu erstatten waren.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs

Liste abgemahnter Titel:

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Big Tits 9 - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Pornstar Bootcamp - DigiProtect GmbH - 650 Euro

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Up Skirts 2 - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Rehab - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Asses of Face Destruction 9 - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen - Amateur Sex a Thon - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen - Amateur Porn Tryouts - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - I Love Big Toys 29 - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Milfs - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Asian Booty - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - My First Orgy - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Beautiful Sluts - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Buttmans Nordic Blondes - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Anal Fanatic - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - All Natural Titties - DigiProtect

Abmahnung Urmann und Collegen U+C - Sex Therapie - DigiProtect GmbH

Abmahnung Urmann und Collegen - All Star Anal Sluts - DigiProtect GmbH

Abmahnung U+C Rechtsanwälte - I Love Big Toys - DigiProtect GmbH

Abmahnung U+C Rechtsanwälte - I Wanna B A Pornstar - DigiProtect

Urmann und Collegen U+C - Buttmans Nordic Blondes - DigiProtect GmbH

A)
Alexis Texas is Buttwoman
All About Sadie
All Star Anal Sluts
Anal Acrobats 3
Anal Fanatic - DigiProtect GmbH
Angel Perverse 10
Angel Perverse 11
Anal Lesbian Sweethearts
Ashlynn Brooke´s All-Star Sluts
Ass Titans
Ass Titans 2
Ass Titans 3
Ass Traffic 6
Ass Trap 2

B)
Battle of the Sluts 3
Beauty and the Geezer (Red Light District)
Belladonna: Dark Meat Part 3
Belladonna: No Warning 4
Before they were famous 2
Big Ass White Girls
Big Butt Attack 3
Big butt oil orgy
Big Night Sticks Little White Chicks
Big wet tits 8
Big wet asses 15
Black Booty Worship 3
Black Chicks Crave White Dicks
Black In The Crack 4
Breast Seller 5
Busty Cops on Patrol
Busty housewives 2
Busty Housewives 3
Buttman´s Rio Extreme Girls

C)
Cheating wives tales 14
Come on in 6
Cruide Oil 4

D)
Darkko´s dirtiest sluts
Desperately Seeking Cock 6
Diabolic - Teenage Wasteland 2
Dirty over 30
Dirty Rotten Mother Fuckers 3
Doin Da Bubble Butt 6
Double Decker Sandwich 13
Dreamgirlz 2

E)
ELAS - Round Latin Asses
Elegant Angel - Starlets 2010
Evil Angel - Ass Traffic 8
Evil Angel - My Evil Sluts 5

F)
Filthy 3
Fornic Asian
Foxy Lady 3
Fresh Jugs 8
Fresh Outta High School 17
Fuck Club
Fucked on Sight 8

G)
Gangbang Junkies 5
Group Sluts

I)
Ich bin jung und brauche das Geld Nr. 48
I love Ass Cheeks #3
I Love Big Toys
I wanna bang your sister
Incomming 15
Internal Injections 5
Its a secretary thing 2

J)
Joey Silveras Strap attack 10
Just Over Eighteen 21

M)
Meet The Fuckers 9
My Girlsfriend´s Cock 4
My XXX Secretary 2
Momma Knows Best 8
Mother Load 5
Mother Suckers

N)
Nacho Vidal' s made in brazil
New Chicks Cum First Nr. 9
New Chicks Cum First Nr. 11
Nylons 5

O)
Oiled Up Brazilian Butts

P)
Papa Bernds Häschen
Pinky vs Cherokee
POV Centerfolds 8
Private Independent - A Real Swingers Orgy
Private Specials #28 Euro Anal Teens

R)
Rack it up 3
Ready Wet Go 6
Real Female Orgasmus 10
Real Female Orgasmus 11
Real Racks 6
Red light District - New Chicks Cum First 11
Rocco: Animal Trainer 27
Rocco: Animal Trainer 29
Rocco Puppet master 4
Rocco’s Studio 69 - Geständnisse eines Pornostars

S)
Scrubs: A XXX Parody
Sex Maniax
Sex Therapie
Shay Jordan: Slippage
Slutty & Sluttier 9
So You Wanna Be A Pornstar
Spring Chickens 22
Strap Attack 10 (Evil Angel)
Studio 69
Suck It Dry 06
Sweethearts Specials 6
Teachers
Teens with Tits Nr. 13
The Best of Seventeen 11
The Big Lebowski - A XXX Parody
The Cougar Club 2
The Milf Next Door 4
The naughty cheerleader club 2
Tits Ahoy 9

U)
Up that black ass 6
Up that latin ass (alias BRASILIAN GIRL XX-2009)

V)
Vivian Schmitt, Fotzen-Dressur
Vivian Schmitt, 33cm
White Girls Get Busy

Y)
Young Guns
Young harlots finishing school
Young harlots gang bang
Young Tight Latinas 16