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Das Beste vom Besten 51 ist eine Erotikfilm dessen unerlaubte Verwertung derzeit durch die Kanzlei Urmann und Collegen abgemahnt wird. Dem Betroffenen wird im Auftrag der Multi Media Verlag GmbH vorgeworfen, das Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk Dritten zum Download bereitgestellt zu haben.
Da die wenigsten wissen, wie angemessen auf die Forderung nach Schadensersatz und der Abgabe einer Unterlassungserklärung reagiert werden kann, bieten wir Ihnen eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. In dieser informieren wir Sie über die Chancen und Risiken der Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film - Das Beste vom Besten 51. Anschließend können Sie entscheiden was für Sie das Beste ist.
Eine Unterlassungserklärung ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Nicht für jeden ist die Verteidigung durch einen Anwalt die richtige Wahl. Natürlich entstehen durch die Beauftragung weitere Kosten, die der Betroffene vielleicht nicht zahlen kann oder möchte. In dieser Situation kann unter Umständen, und immer nach einer kostenlosen Beratung, eine Verteidigung im Alleingang durchgeführt werden. Unabdinglich ist es hierbei, sich ausgiebig mit der Materie zu befassen. Mehrere Stunden Arbeitsaufwand müssen Sie hierfür einberechnen. Diese Anmerkung soll Sie nicht entmutigen, sondern zum genauen recherchieren anspornen. Zusammenschlüsse von Abgemahnten bieten hierzu gute Tipss und Ratschläge, wie der Abgemahnte sich kostengünstig selbst verteidigen kann.
Sie sollten in diesem Fall jedoch nicht vergessen, dass die Kanzlei trotz Annahme der Unterlassungserklärung, die Geldforderung weiterhin geltend machen kann. Weitere Briefe und Zahlungsaufforderungen werden nicht ausbleiben.
Wichtig ist es, dass Sie die in den Abmahnungen gesetzten Fristen wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Das Beste vom Besten 51 - einhalten. Nur so können Sie weitere Schritte der Gegenseite abwehren. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Urmann und Collegen U+C Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir wegen der - Das Beste vom Besten 51 - Abmahnung in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs