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Täglich werden hunderte Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung in Filesharing Börsen versendet. Es ist seit Jahren der gleiche Vorgang: Die bekannten Kanzleien Denecke von Haxthausen, Nümann und Lang, Schalast und Partner oder auch Bindhardt Fiedler Rixen und Zerbe und auch Rasch Rechtsanwälte erhalten den Auftrag vermeintliche Rechtsverletzungen wegen des Verbreitens einzelner Lieder abzumahnen.
Sollte die Urheberrechtsverletzung wirklich stattgefunden haben, muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben und gegebenenfalls eine Teilzahlung leisten, abhängig davon ob er selber die Rechtsverletzung begangen hat oder Dritte. Damit ist der Fall dann erledigt.
Doch was ist, wenn man die German Top 100 Single Charts in Tauschbörsen wie eDonkey, eMule oder BitTorrent heruntergeladen und somit anderen zugänglich gemacht hat? Sollte das wirklich der Fall sein, so können rein theoretisch 100 Abmahnungen folgen. Das Problem ist, dass in diesem Fall dann auch 100 verschiedene Rechteinhaber Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend machen würden.
Die Praxis hat gezeigt, dass vereinzelt schon mehrere Abmahnungen wegen des gleichen Titels verschickt worden sind. Generell sind Mehrfachabmahnungen immer mehr ein erhebliches Problem. Auch Folgeabmahnungen treten immer häufiger auf.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
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Ihr Dr. Alexander Wachs