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Unterlassungserklärung U+C Rechtsanwälte Regensburg
Die Kanzlei U+C Rechtsanwälte versendet Abmahnungen u.a. für die Silwa Filmvertriebs AG und Digiprotect GmbH. In diesen wird den Anschlussinhabern vorgeworfen, dass über deren Anschluss Filmwerke (meistens pornografischer Art) in Tauschbörsen heruntergeladen und damit auch wieder verbreitet wurden. Dies wird auch als Filesharing bezeichnet.
Diesen Abmahnungen beigefügt ist eine Unterlassungserklärung. Ich rate davon ab, diese Unterlassungserklärung ohne Prüfung zurückzusenden. In einer mir vorgelegten Unterlassungserklärung heißt es wie folgt:
"1.Der Schulnder verpflichtet sich gegenüber der Gläubigerin, es bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.100,00 € für jeden Fall der Zuwiderhandlung es zu unterlassen, das Werk [...] oder Teile hiervon im Internet der Öffentlichkeit zuängglich zu machen oder öffentlich zugänglich machen zu lassen.
2. Der Schuldner erkennt dem Grunde nach den Schadensersatzanspruch aus der Verletzung der Rechte gemäß Ziffer 1 an.
3. Der Schuldner verpflichtet sich, die Kosten der Inanspruchnahem des Rechtsanwalts Thomas Urmann, Kanzlei Urmann + Collegen [...] aus einem Gegenstandswert in Höhe von 25.000 € [...].
4. Die Ansprüche aus Ziff. 2 und 3 sind abgegolten, wenn der Schuldner bis spätestens [...] einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 650,00 € bezahlt."
Diese Unterlassungserklärung ist aus mehreren Gründen nicht zum Vorteil des Abgemahnten. Zum einen stellt sie hinsichtlich Ziffer 2 eindeutig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen verpflichtet sich der Abgemahnte in Ziffer 3 eine sehr viel höhere Zahlung zu leisten, die nur dann abgegolten ist, wenn der Abgemahnte gemäß Ziffer 4 650,00 EUR fristgemäß zahlt.
Diese Unterlassungserklärung bestätigt wieder einmal, dass Unterlassungserklärungen von abmahnenden Kanzleien nie ohne anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden sollen. Gern will ich Sie hierzu beraten. Sie finden meine Kontaktdaten im oberen Drittel dieser Internetseite.