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Die Kanzlei Schalast und Partner mahnt vornehmlich für Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH Anschlussinhaber ab, über deren Internetzugang mutmaßlich Musik heruntergeladen und damit zur Verfügung gestellt worden sein soll. Es handelt sich um eine sog. Filesharing Abmahnung. Mit dieser ist eine Unterlassungserklärung mitgesandt, die mit Vorsicht zu genießen ist.
In einer mir zur Prüfung vorgelegten Unterlassungserklärung heißt es wörtlich:
1. es zu unterlassen, im Internet über dezentrale Computernetzwerke, insbesondere sogenannte peer-2peer Neetzwerke bzw. File-Sharing-Netzwerke bzw. Internettauschbörsen, ihne Einwilligung der Digiprotext die Musikaufnahme [...]
der Öffentlichkeit zugänglich zu machenund/oder hieran durch Bereitstellung eines Internetanschlusses mitzuwirken:
2. in jedem Fall einer zukünftigen, schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung nach Ziff. 1 an Digiprotect eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 zu zahlen.
3. Digiprotect eien Betrag in Höhe von EUR 290,00 zu zahlen [...]
Diese Unterlassungserklärung sollte durch einen Anwalt geprüft werden. Zum einen ist die Vertragsstrafe fest (5.100,00 EUR ), was sich nachteilig darstellen kann. Zum Anderen verpflichtet sich der Abgemahnte auch zur Zahlung des Vergleichsbetrags. Darüber hinaus sollte hier geprüft werden, inwieweit Folgeabmahnungen verhindert werden müssen. Etwa wenn nur ein Lied aus einer German Top100 Datei bisher abgemahnt wurde.
Gerne will ich Sie hierzu beraten.
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