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Die Unterlassungs- und verpflichtungserklärung der rka Rechtsanwälte aus Hamburg
Die Kanzlei .rka Rechtsanwälte versendet Abmahnungen u.a. für die Koch Media GmbH, Lochhamer Straße 9, 82152 Planegg. Abgemahnt werden aktuelle Computerspiele wie "Just Cause 2". Die abgemahnten Anschlussinhaber werden aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Ich rate hier zur Vorsicht und empfehle diese Erklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zurückzusenden.
In einer mir zu Prüfung vorgelegten Unterlassungserklärung heißt es:
"1.es zukünftig zu unterlassen, Computersoftware der Unterlassungsgläubigerin, insbes. das Computerspiel "[...]" ganz oder teilweise ohne deren Einwilligung in P2P Netzwerken herunterzuladen oder zum Herunterladen beriet zu halten oder sonst wie öffentlich zugänglich zu machen oder derartiges durch Dritte vornehmen zu lassen;
2. für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen dieses Unterlassungsversprechen eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 6.000,00 an die Unterlassungsgläubigerin zu zahlen;
3. die in dem Begleitschrieben von .rka. Rechtsanwölte benannte Datei unverzüglich zu löschen.
4. zur Abgeltung aller weiteren zivilrechtlichen Ansprüche der Unterlassungsgläubigerin einen Betrag in Höhe von EUR 650,00 [...] zu zahlen."
Diese Unterlassungserklärung ist aus mehren Gründen bedenklich. Erstens stellt sie ein Schuldanerkenntnis dar, zweitens ist die Vertragsstrafe fest, besser ist es regelmäßig eine Unterlassungserklärung nach dem sog. neuen Hamburger Brauch zu verwenden. Ferner verpflichtet sich der Unterzeichner auch die Kosten von 650,00 EUR zu zahlen. Dabei lohnt es sich regelmäßig diese Summe der Höhe nach überprüfen zu lassen. Gerne stehe ich Ihnen hier beratend zur Seite.
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