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Die Kanzlei Nümann und Lang versendet sehr viele Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Die Kanzlei Nümann und Lang vertritt u.a. Urheber, deren Lieder in den Charts vertreten sind. Die meisten mir in letzter Zeit zur Prüfung vorgelegten Abmahnungen der Kanzlei Nümann und Lang betrafen daher auch Abmahnungen wegen Liedern die auf einem aktuellen Sampler (Bravo Hits; Future Trance usw.) oder auf inoffiziellen Chartzusammenstellungen (German Top 100) sog. Chart Container vertreten waren.
Durch die hohe Anzahl an vertretenen Künstlern erhalten Anschlussinhaber - wenn mehrere Künstler in einer heruntergeladenden Datei vertreten sind - auch mehrere Abmahnungen von der Kanzlei Nümann und Lang. Auch andere Kanzleien versenden mehrere Abmahnungen wegen eines Samplers (sog. Folgeabmahnungen).
Jeder einzelnen Abmahnung von der Kanzlei Nümman und Lang ist eine sog. strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt. Ich rate diese sorgfältig vor Unterschrift prüfen zu lassen. In einer mir zu Prüfung vorgelegte Unterlassungserklärung heißt es:
"1. Der Schulnder verpflichtet sich gegenüber jemde Gläubiger, es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden und an die Gläubiger zu zahlenden Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.100,00 ab sofort zu unterlassen, das Musikwerk [...]
ganz oder Teile davon über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen) im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, ohne dazu berechtigt zu sein sowie Dritten die öffentliche Zugänglichmahcnung und/oder das Anbieten über dezentrale Computernetzwerke (sog. Filesharingnetzwerke bzw. Tauschbörsen) zu gestatten oder ermöglichen ohne dazu berechtigt zu sein.
2. Der Schuldner verpflichtet sich, die den Gläubigern im Zusammenhang mit der am [...] begangene Rechtsverletzung am obigen Musikwerk entstandenen Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche durhc Zahlung eines pauschalen Vergleichsbesbetrages in Höhe von 450,00 EUR abgzugelten."
Ich halte diese Unterlassungserklärung aus vielerlei Gründen für den Abgemahnten für nachteilig. Sie stellt ein Schuldanerkenntnis dar, verpflichtet zur Zahlung eines Vergleichsbetrages und die Vertragsstrafe ist nicht im Streitfall durch das Gericht überprüfbar. Ich empfehle sich hier anwaltlich beraten zu lassen. Ich gewähre nach Erhalt einer Abmahnung eine kurze kostenlose telefonische Ersteinschätzung um sich über Chancen und Risiken zu informieren.
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