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Beiträge nach Kanzleien

Unterlassungserklärung Denecke von Haxthausen und Partner

Strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner

Die Kanzlei Denecke von Haxthausen und Partner mahnt u.a. für die Kunstflug Entertainment GmbH und für die Digiprotect GmbH ab. Den Adressaten dieser Schreiben wird vorgeworfen, dass über deren Anschluss Musik herunterladen/und zur Verfügung gestellt wurde - sog. Filesharing. Gefordert wird von den Abgemahnten ferner eine Unterlassungserklärung. Oft liest man, dass diese nicht in der beigefügten Form zurückgesandt werden soll. Dem würde ich grundsätzlich zustimmen.

In einer mir zur Püfung vorgelegten strafbewehrten Unterlassungserklärung heißt es wie folgt:

"der Schuldner wird es ab sofort unterlassen, bei Meidung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 5.001,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung die Tonaufnahme [...] ohne Zustimmung der Gläubigerin der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

In dieser Unterlassungserklärung wird die Vertragsstrafe nicht in die Überprüfbarkeit eines Gerichts gestellt. Das halte ich für bedenklich. Wegen der häufigen Mehrfachabmahnungen etwa wegen des Vorwurfs eine German Top 100 heruntergeladen zu haben, kann es im Einzelfall sinnvoll sein die Unterlassungserklärung abzuändern.

Ich rate von eingenmächtigen Änderungen der Unterlassungserklärung ab, nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung hinsichtlich Chancen und Risiken nach Erhalt einer Abmahnung. Ich helfe Ihnen gern und vertrete bundesweit.