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Strafbewehrte Unterlassungs- /Verpflichtungserklärung der Kanzlei Baumgarten Brandt aus Berlin
Die Kanzlei BaumgartenBrandt mahnt u.a. für die MIG Film GmbH Anschlussinhaber ab, über deren Anschluss vermeintlich Filme heruntergeladen und zur Verfügung gestellt wurden. Diese sog. Filesharing Abmahnungen bestehen aus zwei wesentlichen Forderungen: Zum einen soll eine Geldforderung beglichen werden. Zum anderen soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Gerade bei letzterem rate ich zur Vorsicht.
In einer Unterlassungserklärung der Kanzlei BaumgartenBrandt, die mir zur Püfung vorgelegt wurde heißt es wie folgt:
"1. es bei Meidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fällig werdenden Vertragsstrafe in Höhe von € 5.100,00 EUR (in Worten fünftausendeinhundert Euro) zu unterlassen urheberrechtlich geschützter Werke der [...], insbesondere den Film [...] im Internet oder auf sonstige Art und Weise öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten und/oder wiederzugeben oder diese Handlungen durch Dritte vornehmen zu lassen;
2. [...] einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von insgesamt € 850,00 (in Worten achthundertfünfzig Euro) zu zahlen [...]."
Diese Unterlassungserklärung ist mit Vorsicht zu genießen und sollte nicht ohne anwaltliche Prüfung zurückgesandt werden. Die Unterlassungserklärung stellt ein Schuldanerkenntnis dar, auch ist es oft besser die Vertragsstrafe in die Überprüfbarkeit eines Gerichts zu stellen (Hamburger Brauch). Nicht zuletzt ist mit der Unterlassungserklärung gleichzeitig eine Verpflichtung zur Zahlung des Vergleichsbetrag verbunden Dies ist aber nur selten sinnvoll.
Gerne berate ich Sie bei der Formulierung einer Unterlassungserklärung. Ich vertrete bundesweit.
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