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Beiträge nach Kanzleien

Strafbewehrte Unterlassungserklärung - Rasch Rechtsanwälte

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg fordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, die in kürzester Zeit an die Kanzlei Rasch zurückgesandt werden soll.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über Ihren Anschluss bspw. ein Album von der Universal Music GmbH und/oder verfügbar gemacht wurden, fordern die Rechtsanwälte regelmäßig eine Unterlassungserklärung, damit soll sichergestellt werden, dass der Verstoss nicht wiederholt wird. Ich rate zur Vorsicht!

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nach meiner Meinung nicht in der mitgesandten Form abgegeben werden.

Die Kanzlei Rasch fordert: „es bei Vermeidung einer für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Vertragsstrafe von 5001,00 EUR zu unterlassen geschütztes Musikrepertoire der Unterlassungsgläubigerin ohne deren erforderliche Einwilligung im Internet Dritten verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten.“

Ich halte diese Unterlassungserklärung für sehr gefährlich weil sie sehr unbestimmt ist, sowohl was das Verletzungsobjekt nämlich „geschütztes Musikrepertoire“ als auch die Verletzungshandlung „nämlich verfügbar zu machen oder auf sonstige Weise auszuwerten“.

Ferner empfehle ich eine Vertragsstrafe nicht fix anzusetzen. Die Vertragsstrafe sollte der Höhe nach durch ein Gericht überprüft werden können (sog. neue Hamburger Brauch).

Ich rate Ihnen ab, die Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Hilfe selbstständig abzuändern. Die Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre, eine nachteilige Formulierung kann sich in einigen Jahren rächen. Rufen Sie mich an, ich berate Sie gern.