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Beiträge nach Kanzleien

Schutt Waetke Rechtsanwälte Abmahnung - Zwei an einem Tag - TOBIS Film

Nach dem Erhalt einer Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen sollten Sie sich in jedem Fall ausgiebig informieren. Nicht immer muss der Forderung so nachgekommen werden, wie es in der Abmahnung dargestellt wird. In dem vorliegenden Fall geht es um eine im Auftrag der TOBIS Film ausgesprochene Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an der Bestseller-Verfilmung Zwei an einem Tag. Unter Zurhilfenahme der Kanzlei Schutt Waetke werden in dieser Abmahnung Ansrüche auf Unterlassung und Schadensersatz sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert.

Da nicht jeder Fall pauschal bewertet werden kann, beachten Sie bitte unsere Tipps im Zusammenhang mit der Abmahnung:

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Zwei an einem Tag - zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Schutt Waetke Rechtsanwälte Abmahnung wegend er angeblichen Rechtsverletzung an dem Film - Zwei an einem Tag - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs