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Heute Morgen erreichten mich zwei Anrufe wegen Mahnbescheiden, welche die Kanzlei Schulenberg und Schenk aus Hamburg erlassen hatte. Grundlage war in beiden Fällen eine vor ca. einem Jahr versandte Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung.
Mir liegen allerdings noch keine Informationen über den Rechteinhaber vor, für den die Mahnbescheide erlassen wurden.
Wichtig ist, dass Sie auf einen Mahnbescheid binnen zwei Wochen reagieren müssen, weil Ihnen sonst nur noch ein Vollstreckungsbescheid zugeht und nach weiteren zwei Wochen sie verpflichtet sind die Summe im Mahnbescheid zu begleichen.
Im Zweifel empfehle ich, gegen den Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Dies liegt nahe, wenn der behauptete Verstoss, welcher in der Abmahnung aufgeführt war, nicht stattgefunden hat. Auch dann, wenn Sie die Rechtsverletzung nicht selbst begangen haben, lohnt es sich Rechtsmittel einzulegen.
Sie müssen aber wissen, dass mit dem Widerspruch es sehr wahrscheinlich ist, dass die Angelegenheit gerichtlich durchgefochten wird. Im Zweifel lassen Sie sich bei Erhalt eines Mahnbescheides professionell beraten. Gern stehe ich Ihnen hier zur Seite. Sie finden meine Kontaktdaten im oberen rechten Drittel dieser Internetseite.