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Beiträge nach Kanzleien

Schalast und Partner - Scooter The Sound Above My Hair MOS Club Files Vol.9 - DigiProtect GmbH

Im Auftrag der DigiProtect spricht die Kanzlei Schalast und Partner Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Lied - Scooter The Sound Above My Hair, welches auch auf dem Sampler MOS Club Files Vol.9 enthalten ist, aus. In der Abmahnung werden eine Unterlassungserklärung und 290,00 Euro Pauschalbetrag gefordert. Doch dieses ist nicht das einzige Lied von Scooter, welches abgemahnt wird. Unter anderem werden aktuell oder wurden folgende Lieder abgemahnt:

Abmahnung Schalast und Partner - Scooter J'adore Hardcore - für DigiProtect

Abmahnung Kanzlei Schalast und Partner - Scooter - The Sound above my hiar / Tunnel Trance Force 52 - für DigiProtect

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Ortstermine sind bei einer Vertretung nicht von Nöten. Sie können mir die Unterlagen auch per E-Mail oder Fax zusenden. Ich kann dann unmittelbar mit Ihrer Vertretung beginnen. Entscheidender als die räumliche Nähe ist die Erfahrung des eingeschalteten Anwalts. Viele Abgemahnte scheuen den Gang zum Anwalt wegen vermeintlich hoher Kosten. Ich vertrete außergerichtlich zu einem günstigen, festen Pauschalpreis, den ich bereits im ersten Telefonat mitteile. Auch vor dem Hintergrund Sie vor weiteren Abmahnungen schon im Vorfeld zu schützen, lohnt sich eine Vertretung.

Die gesetzten Fristen müssen eingehalten werden. Oft hat der Adressat einer Abmahnung nur wenige Tage Zeit angemessen zu reagieren. Sollte man nicht oder zu spät handeln, können Folgekosten, im Extremfall eine einstweilige Verfügung (Durchsetzung der Forderung ohne Anhörung des Abgemahnten) oder sogar ein Gerichtsverfahren in der Hauptsache folgen.

Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.