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Die weihnachtliche Vorfreude vergeht schnell, wenn zum Jahreswechsel eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner im Briefkasten liegt. Diese mahnt derzeit Rechtsverletzungen an dem Musikwerk - Dream Theater - A dramatic turn of Events - ab und fordert in diesem Zusammenhang die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.
Nach dem Erhalt solch eines Schreibes der Kanzlei Sasse und Partner stellen sich dem Empfänger viele Fragen. Grundlegend sollten Sie beachten, dass eine Abmahnung in ihren Details immer zu hinterfragen ist. Nicht immer muss hier die Hilfe eines Anwalts in Anspruch genommen werden. Bereits im Internet finden Sie eine Menge an Informationen, die Sie ausgiebig nutzen sollten.
Wir als Anwaltskanzlei vetreten natürlich die Meinung, dass solch eine Sasse und Partner Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk - Dream Theater - A dramatic turn of Events - immer geprüft werden sollte. Die Praxis hat gezeigt, dass die in den Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Weiter sind die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen regelmäßig zu weit gefasst. Letzendlich sind es immer die Rahmenbedingungen unter deren Umständen die vermeintliche Rechtsverletzung begangen wurde, die maßgeblich entscheidend sind, welche Forderung angemessen ist.
Die Kanzlei Sasse und Partner geht ersteinmal davon aus, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung an dem Album - Dream Theater - A dramatic turn of Events - selbst begangen hat. Dieses ist jedoch nicht immer so. Oft werden Rechtsverletzungen von Dritten begangen. In diesem Fall muss konkret geprüft werden, ob die volle Geldforderung geltend gemacht werden kann.
Wir bieten Ihnen im Abmahnfall eine kostenlose Ersteinschätzung in der wir über Chancen und Risiken im Umgang mit solch einer Abmahnung beraten. Weiter nennen wir in diesem Zusammenhang auch die im Falle einer Vetretung anfallenden Pauschalkosten. Danach können Sie für sich entscheiden, was das Beste für Sie ist.
Ihr Dr. Alexander Wachs