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Die Kanzlei rka. Rechtsanwälte aus Hamburg mahnt für die Koch Media weiterhin illegale Verbreitungen des Computerpiels "Just Cause 2" in sog. Tauschbörsen ab. Viele Abgemahnte können sich den Vorwurf nicht erklären, weil sie nicht wissen, dass während ein Spiel wie etwa "Just Cause 2" in Tauschbörsen heruntergeladen wird, es gleichzeitig anderen Nutzern von Tauschbörsen zur Verfügung steht. Damit wird das Spiel unwissentlich verbreitet.
Die Kanzlei Reichel Klute Aßmann fordert in ihren Schreiben einen Vergleichsbetrag von 650,00 EUR sowie eine Unterlassungserklärung. Bevor Sie diesen Forderungen nachkommen, empfehle ich Ihnen sich in meinem Video-Blog und über die Suchfunktion im oberen Drittel dieser Internetseite zu informieren.
Sie können auch um überhastete Schritte zu vermeiden sich im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung über Chancen und Risiken bei mir telefonisch erkundigen. Sie könne mich unter 040 411 88 15 70 erreichen. Ich vertrete seit Jahren erfolgreich Abgemahnte aus ganz Deutschland und helfe Ihnen gern.