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Beiträge nach Kanzleien

Rechtsanwalt Lutz Schroeder Abmahnung - Extreme Experimental Porn #2 - Raymond Gallery

Momentan mahnt die Kanzlei Lutz Schroeder im Auftrag des Herren Raymond Gallery die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag. Dem Betroffenen wird die öffentliche Zugänglichmachung des urheberrechtlich geschützten Werkes - Extreme Experimental Porn #2 - in Filesharingbörsen vorgeworfen. Diese Zugänglichmachung geschieht zeitglich mit dem Download einer Datei.

Nach dem Erhalt solch einer Abmahnung geht es in der Regel nicht nur darum, die geforderte Schadensersatzforderung zu minimieren oder zurückzuweisen, sondern auch vor Folgeabmahnungen zu schützen.

Natürlich muss man in der Verteidigungsstrategie zwischen einem 16 jährigen Schüler, der aus Unwissen, über den Familienanschluss, eine Datei heruntergeladen hat und einem "Hardcore-Sauger" unterscheiden. Je nach der individuellen Situation muss eine konkrete Verteidigung angestrebt werden. Ziel ist es hierbei, vor Folgeabmahnungen oder der etwaigen Zahlung einer Vertragsstrafe zu schützen.

Vorweg einige Grundlegende Informationen: Abmahnungen werden dann ausgesprochen, wenn eine Person sich in ihren Rechten verletzt sieht, bzw ein Dritter die Rechte ( z.B Urheber- und Leistungsschutzrechte ) verletzt hat. In diesem Fall kann der Verletzer, in diesem Fall der Filesharer, aufgefordert werden, diese Handlung zu unterlassen. Übersetzt: Der Rechteinhaber kann dem Downloader verbieten, Dateien ( Filme, Spiele, Lieder), hier der Film - Extreme Experimental Porn #2 -, in Internettauschbörsen anzubieten. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber in solch einem Fall vorgesehen, dass sich der Downloader im Falle einer Urheberrechtsverletzung dazu verpflichten muss, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Mit dieser bestätigt der Abgemahnte, wie dem Namen der Erklärung zu entnehmen ist, die Urheberrechtsverletzung (das Anbieten der Datei) gegenüber dem Rechteinhaber zu unterlassen.

Diese Unterlassungserklärung kann frei formuliert werden, muss aber bestimmte grundlegende rechtliche Anforderungen abdecken. Der Unterzeichner muss festlegen, dass er eine Strafe zahlen wird, für den Fall, dass in den nächsten 30 Jahren noch eine Urheberrechtsverletzung von ihm oder einem auf seinen Namen angemeldeten Internetanschluss ausgeht. Diese Zahlung nennt man Vertragsstrafe.

Es sollte deutlich werden, welche Probleme die Abgabe solch einer Unterlassungserklärung im Falle einer Lutz Schroeder Abmahnung mit sich bringen kann. Ziel ist es, die Vertragsstrafe nicht vorher festzulegen, bwz. sich durch die korrekte Formulierung eine mögliche Überprüfung durch ein Gericht offen zu halten. Außerdem sollte die Formulierung, auf das abgemahnte Werk und nicht auf alle Werke des Rechteinhabers bezogen werden. In manchen Fällen muss diese erweitert werden, dieses kann aber nur von Einzelfall zu Einzelfall entschieden werden.

Dieses soll kein Anleitung werden "Unterlassungserklärung im Selbstbau", dazu gibt es im Internet viele informative Texte.

In der Lutz Schroeder Abmahnung wird jedoch nicht nur die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, sondern auch Schadensersatz. Klar ist, dass dem Rechteinhaber Kosten entstanden sind: Anwaltskosten, Gebühren, Kosten für die Anti-Piracy Firma usw.. klar ist auch, dass bei einem stattgefundenen Rechtsverstoß, dieser Aufwand entschädigt werden sollte. Fraglich ist nur in welche Höhe. Es gibt auch Fälle, in denen die ganze Forderung zurückgewiesen wird, dieses ist aber eher die Ausnahme.

Die der Lutz Schröder Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig eine Formulierung, mit welcher der Vorwurf – gern auch als Täter – eingeräumt wird. Dies wird als Schuldanerkenntnis oder auch als sog. Geständnisfunktion gesehen. Vergleichen Sie zu der Unterlassungserklärung auch meine weiterführenden Hinweise hier [geg. Link zu UE Beschreibung].

Die Höhe der geforderten Summe richtet sich – zumindest mittelbar – nach den angesetzten Streitwerten. Die Rechtsprechung fällt hinsichtlich der in Tauschbörsenverfahren angesetzten Streitwerte regelmäßig sehr unterschiedlich aus. Für ein aktuelles Album können diese von einigen tausend bis zu mehreren zehntausend Euro reichen. Durch die Vielzahl der Entscheidungen – einige sind auch einfach veraltet – wird es dem Abgemahnten schwer gemacht, zu prüfen welche Streitwert „richtig“ ist. Daher empfehle ich die Abmahnung auch hinsichtlich dieses Punktes einer kritischen Prüfung unterziehen zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an dem Film - Extreme Experimental Porn #2 - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs