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Die Kanzlei Schulenberg und Schenk mahnt derzeit im Auftrag der G&G Media Foto-Film GmbH die unerlaubte Verwertung des Filmes - Doctor Anus -. Die Kanzlei vertritt in dieser Sache die Firma G&G Media Foto-Film GmbH, die die Nutzungs- und Verwertungsrechte an dem streitgegenständlichen Werk - Doctor Anus - besitzt.
Da es sich bei den Filmwerken stets um persönliche geistige Schöpfung im Sinne § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 UrhG und um geschützte Laufbilder gemäß § 95 UrhG handele, macht sich derjenige, hier der Abgemahnte, durch die Verbreitung und Vervielfältigung strafbar.
Eine Ermittlungsfirma hat angeblich beweissicher festgestellt, dass das Werk, so ist es der Schulenberg & Schenk Abmahnung zu entnehmen, zu einem bestimmten Zietpunkt über den Internetanschluss des Abgemahten bereitgestellt wurde. Auf Grundlage dieser Daten hat die Kanzlei Schulenberg und Schenk Rechtsanwälte beim zuständigen Landgericht Antrag auf Erteilung einer Auskunft im Wege des selbständigen Anordnungsverfahren nach § 101 Absatz 9 UrhG gestellt. Im Rahmen des Verfahrens habe der Internetprovider die Adressdaten des Anschlussinhabers herausgegeben.
Da die Kanzlei Schulenberg und Schenk zuersteinmal davon ausgeht, dass der Anschlussinhaber auch die Urheberrechtsverletzung begangen hat und sollte dieses nicht so sein, er ansonsten im Rahmen der Störerhaftung verantwortlich gemacht werden könnte, macht die Kanzlei in der Abmahnung gegen die abgemahnte Person gemäß §§ 97, 97a, 101 UrhG, Anspruch auf Unterlassung der Urheberrechtsverletzung, Schadensersatz sowie Vernichtung des rechtswidrig erlangten Filmwerkes und sämtlicher Kopien geltend.
In der Schulenberg und Schenk Abmahnung wird aufgelistet, welche Kosten in der Sache entstanden seien. Neben angefallenen Rechtsanwalts- und Ermittlungskosen soll auch der Schaden, den die Mandantin durch die Verbreitung des Werkes - Doctor Anus - erlitten hat abgegolten werden. Diese Forderung sei durch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages erfüllt. Weiter wird der Abgemahnte aufgefordert eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben. Mit dieser soll er sich verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Zuwiderhandlung eine Strafe zu zahlen.
Auf solch eine Schulenberg und Schenk Abmahnung sollte in jedem Fall reagiert werden. Prüfen Sie ob die Urheberrechtsverletzung wirklich stattgefunden hat. Fehlermittlungen sind zwar selten aber keine Außnahme. Die Kanzlei setzt oftmals kurze Fristen. Dieses ist im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen kein Einzelfall, sie sollte eingehalten werden. Nach dem Erhalt haben Sie wenige Tage Zeit zu reagieren. In der Regel erreichen Sie uns auch über die regulären Büro-Zeiten hinweg. Genaue Zeiten erhalten Sie am Ende des Beitrages.
Geben Sie nicht ungeprüft und entschärft die geforderte Unterlassungserklärung ab. Die den Abmahnugen beigefügten Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und können als Schuldanerkenntnis gewertet werden. Es steht jedem Abgemahten, der eine Abmahnung wegen des Filmes - Doctor Anus - erhalten hat, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben.
Weiter forderte die Kanzlei Schulenberg und Schenk in der Abmahnung die Zahlung eines Pauschalbetrages, der, wie bereits erklärt, die angefallenen Kosten und den Schaden abgelten soll. Hier muss geprüft werden, ob die Forderung überhaupt angemessen ist. Hierbei helfen wie Ihnen gerne.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung wegen des Filmes - Doctor Anus - erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs