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Beiträge nach Kanzleien

Midnight in Paris - Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Tele München Fernseh GmbH

Regelmäßig geht der Rechteinhaber Tele München Fernseh GmbH unter Zurhilfenahme der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gegen Urheberrechtsverletzungen in sogenannten Internet-Tauschbörsen vor. Dem Betroffenen wird in dem vorliegende Fall vorgeworfen, das Filmwerk - Midnight in Paris - in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download bereitgestellt zu haben.

Erster Anhaltspunkt für diese Anschuldigung ist die Ermittlungsarbeit eines durch den Rechteinhaber beauftragten Unternehmens. Dessen Mitarbeiter zeichen auf, über welche IP-Adresse das streitgegenständliche Werk im Internet Dritten angeboten wird.

Diese Bereitstellung des Filmes - Midnight in Paris - ist eine unerlaubte Verwertung und nach deutschem Recht verboten. Nur der Rechteinhaber darf das zu dem Rechtekatalog gehörende Filmwerk veröffentlichen und vervielfältigen. Sollte der Verdacht bestehen, diese Rechte verletzt zu haben, kann der Rechteinhaber Schadensersatz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordern.

Mit der Unterlassungserklärung soll der Abgemahnte schriftlich bestätigen, das abgemahnte Verhalten zu unterlassen und im Wiederholungsfall eine Strafe zu zahlen. Dieser in der Waldorf Frommer Abmahnung gelend gemachte Anspruch nach der Abgabe muss in der Regel nachgekommen werden. Sie müssen jedoch nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgeben. Es steht jedem Abgemahnten frei, eine veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Machen Sie von Ihrem Recht gebrauch.

Warum benötigen Sie eine neue Unterlassungserklärung? Die den Abmahnungen mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind nur ein Vorschlag. Da diese jedoch oft zu weit gefasst und nicht immer optimal im Sinne des Abgemahnten formuliert ist, sollten Sie eine veränderte Erklärung abgeben.

Woher bekommen Sie eine veränderte Unterlassungserklärung (modifizierte Unterlassungserklärung)

Auf diese Frage gibt es zwei Antworten, wobei ich beide Möglichkeiten kurz beschreiben möchte.

1. Sie beauftragen einen in der Sache kundigen Anwalt. Dieser verfasst eine Unterlassungserklärung, prüft die geforderte Summe auf die Angemessenheit, weist ggf. die Forderunge teilweise zurück und übernimmt die außergerichtliche Verteidigung.

2. Sie verteidigen sich selbst, verfassen eine Unterlassungserklärung, nehmen eine mehrstündige Lektüre auf sich, wenden sich an die bekannten Selbsthilfeforen und lassen sich dort beraten, nehmen unsere kostenlose Ersteinschätzung wahr.

Trotzdem wir als Kanzlei natürlich zu dem Gang zum Anwalt raten, ist es nur fair, Ihnen Ihre Möglichkeiten aufzuzeigen.

Sollten auch Sie solch eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Werk -Midnight in Paris - erhalten haben, kann ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt oft die ersten Bedenken beseitigen.

Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70.

Weitere Informationen unter: http://www.dr-abmahnung.de/blog

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Midnight in Paris.

1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag

Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs