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Beiträge nach Kanzleien

Menowin - If you stayed - Schalast und Partner Abmahnung

Trotz der Umstände, dass der DSDS-Kandidat Menowin Fröhlich einen Gefängnisaufenthalt verbüßen musste, hat er es geschafft mit der Single Menowin If you stayed gute Plazierung in den Amazon- und Verkaufscharts zu erlangen. Weniger erfreulich für die Fans des Sängers ist wohl die Tatsache, dass der Rechteinhaber DigiProtect GmbH unter Zurhilfenahme der Kanzlei Schalast und Partner Rechtsanwälte Urheberrechtsverletzungen an dem Stück If You Stayed abmahnen lässt.

Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das Musikstück über den Internetanschluss Dritten zum Download bereitgestellt zu haben. Da die Kanzlei zuallerst nur den Anschlussinhaber kennt, wendet sie sich in der Abmahnung auch an ihn. Es ist jedoch nicht immer so, dass der Anschlussinhaber das Musikstück Menowin If you stayed auch selber heruntergeladen und zeitgleich zum Download bereitgestellt hat.

Oft nutzen Kinder oder der Besuch den Internetanschluss. In diesem Fall muss genau geprüft werden, ob die  Forderung der Kanzlei Schalast und Partner auch wirklich durchgesetzt werden kann. Immer wieder kommt es vor, dass Eltern die Schuld auf sich nehmen, um ihre Kinder zu schützen, oder weil sie befürchten anderenfalls strafrechtlich belangt zu werden. Hier wird viel falsch gemacht. Selbst wenn Sie die Forderungen der Gegenseite vollständig erfüllen wollen. Informieren Sie sich über die Reichweite Ihrer Handlungen.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

1. Regel
Nie ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Es muss geprüft werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und falls ja muss diese im Interesse des Abgemahnten neu formuliert werden.

2. Regel
Nie einfach die geforderten Summen zahlen, selbst bei berechtigten Abmahnungen können die Forderungen oft auf ein erträgliches Maß herabgesetzt werden. Wichtig ist dabei nur, dass Sie mit einem Anwalt, wenn Sie sich vertreten lassen wollen, ein Pauschalhonorar vereinbaren, damit Ihre Ersparnis nicht einfach an einen anderen Anwalt geht.

3. Regel
Lassen Sie sich über die Reichweite einer abgegebenen Unterlassungserklärung ausgiebig beraten. Die Folgen eines unbeabsichtigten Verstosses einige Jahre später birgt das Risiko, dass Sie viele tausend Euro zahlen müssen. Eine Unterlassungserklärung ist unbedingt ernst zu nehmen.

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Schalast und Partner Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns

Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

Ihr Dr. Alexander Wachs