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Beiträge nach Kanzleien

Kornmeier & Partner - Laserkraft 3D Nein, Mann ! - Niels Reinhard und Tim Hoffmann, c/o WePlay Music and Management

Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt im Auftrag von Niels Reinhard und Tim Hoffmann, c/o WePlay Music and Management das Lied - Nein, Mann ! - ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 450,00 Euro Pauschalbetrag.

Dem angeschriebenen Anschlussinhaber wird vorgeworfen, dass über seinen Anschluss das Lied - Nein, Mann ! - heruntergeladen und damit öffentlich zugänglich gemacht wurde. Wenn dies den Tatsachen entspricht – hier gilt es sehr sorgsam zu prüfen – steht dem abmahnenden Rechteinhaber u.a. Erstattung der Anwaltskosten und Schadensersatz zu. Hinsichtlich der Höhe, auf welche die Gegenseite Anspruch hat, ist aber vieles umstritten und noch nicht obergerichtlich geklärt. Zu den Fragen gehört etwa

-Welcher Streitwert ist denn angemessen?

Nach dem Streitwert berechnen sich die Anwaltskosten, aber die Gerichte entscheiden hier nicht einheitlich, in einer von uns erstrittenen Entscheidung des AG Aachen v. 16.7.2010 (AZ 115 C 77/10) bestätigt durch das Landgericht Aachen wurde etwa bei einem aktuellen Album der Streitwert auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Nach dem Streitwert berechnen sich aber die Anwaltskosten, also je geringer der Streitwert desto geringer die anwaltlichen Kosten der Abmahnung. Andere Gerichte wie das Landgericht Oldenburg 16 S 300/10 tendieren bei einem aktuellen Album eher zu einem Streitwert von 10.000,00 EUR als zu 1.200,00 EUR wie von uns in der Vorinstanz erstritten. Wie die Streitwerte sich entwickeln ist noch nicht recht abzusehen, ich denke über kurz oder lang werden sich aber eher Streitwerte bis zu 10.000,00 EUR einpendeln als bis zu 50.000,00 EUR wie von den Rechteinhabern gern gefordert und suggeriert.

-Greift die 100 EUR Deckelung?

Tendenziell halte ich es für möglich, dass die sog. 100,00 EUR Deckelung zukünftig auch bei einem aktuellen Film oder Album oder Computerspiel angewandt werden wird. Derzeit wird von den Gerichten die 100,00 EUR Deckelung aber nur bei dem Vorwurf ein einziges Lied heruntergeladen zu haben und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben, diskutiert.

-Ist die Beweisermittlung durch die Spezialfirmen sicher?

Auch wenn die Rechteinhaber gern das Gegenteil behaupten, es gibt kein 100 %ig sichere Software. Nicht einmal Microsoft schafft es mit Milliardenaufwand Software zu programmieren, die immer korrekt arbeitet. Warum sollte dies bei sog. Log-Software nun so anders sein. Nur ist es natürlich auch so, dass nur weil Fehler vorkommen können, dies auch in der Ihnen vorliegenden Abmahnung der Fall ist. Wer glaubt sich hier einfach „pauschal aus der Affäre ziehen“ zu können, irrt.

-Ist die Auskunft der Telekom sicher korrekt?

Auch hier gilt, Fehler kommen vor. Leider gibt es kaum Informationen über die Telekom Auskünfte weswegen es schwierig ist in Gerichtsverfahren mögliche Fehlerquellen zu benennen.

 Wenn Sie zu einem der beschriebenen Punkte Fragen haben, können Sie sich gern mit mir in Verbindung setzen. Ich biete Abgemahnten eine kurze kostenlose Ersteinschätzung, in der ich über Chancen und Risiken im Umgang mit Abmahnungen berate. Vertrauen Sie gern auf meine Erfahrung. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter : 040 411 88 15 70 . Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.

Ihr Dr. Alexander Wachs