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Viele Abgemahnte fragen mich in meinen Beratungen, wie es sein kann, dass teilweise zwischen dem Datum der behaupteten Rechtsverletzungen und der Abmahnung nur einige Wochen liegen und in anderen Verfahren, die Abmahnung erst viele Monate später kommt.
Ein aktuelles Beispiel zu dieser Thematik findet sich etwa in den Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer für die Majestic Filmverleih. Teilweise liegt der behauptete Rechtsverstoss in diesen Abmahnungen schon über 5 Monate zurück.
Nach meiner Einschätzung liegt die Begründung hierfür bei dem Internetanbietern. Die Internetanbieter wie die Telekom bekommen teilweise täglich hunderte Abfragen legitimiert durch einen Gerichtsbeschluss - oftmals das Landgericht Köln. Die Provider kommen teilweise gar nicht "hinterher" diese Abfragen alle zu beantworten.
Es darf nicht vergessen werden, dass die Kanzlei Waldorf Frommer, die sicher eine Vielzahl von großen Rechteinhabern vertritt, nur eine Kanzlei von vielen ist, die derzeit Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen versenden.
Auch die Internetanbieter werden teilweise von der Vielzahl der Anfragen überrascht sein. Die üblichen betrieblichen Probleme Krankmeldungen, Urlaube usw. können dann schnell dazu führen, dass Daten einige Monate liegenbleiben.
Aus diesen Gründen tauchen auch ältere Titel immer wieder in Abmahnungsverfahren auf. Wenn Sie sich für dieses Thema interessieren, besuchen Sie auch die Abmahnungsvideos und vor allem die Video-Faq. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben nutzen Sie die Möglichkeit einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung durch mich. Sie erreichen mich unter 040 411 881570.