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Derzeit mahnt das Unternehmen Triple X Entertainment UG unter Zurhilfenahme der Kanzlei Philipp Marquort die Rechtsverletzung an dem Film Apartment Deluxe ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass über seinen Internetanschluss der streitgegenständliche Film unerlaubt Dritten zum Download angeboten wurde. Nach dem Erhalt solch eines Schreibens gilt es, sich ausgiebig mit dem Thema auseinanderzusetzen bzw. unverzüglich einen in der Materie kundigen Anwalt zu beauftragen, der sich der Angelegenheit annimmt. In der Philipp Marquort Abmahnung wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages gefordert. Der Forderung nach der Unterlassungserklärung muss in der Regel nachgekommen werden. Natürlich gibt es hier auch Ausnahmen und jeder Fall muss individuell bewertet werden, allgemein lässt sich jedoch feststellen, dass das Ausräumen der Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung in den meisten Fällen notwendig ist. Es ist jedoch nicht so, dass der Empfänger der Philipp Marquort Abmahnung die mitgeschickte Unterlassungserklärung nutzen muss. Hiervon kann nur abgeraten werden.
Die Praxis hat gezeigt, dass die vorgefertigten Erklärungen regelmäßig zu weit gefasst sind. Ungeprüft sollte nichts unterschrieben werden. Neben dieser Bestätigung, das abgemahnte Verhalten zu beenden, fordert die Kanzlei Marquort auch die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Mit der Zahlung seien die angefallenen Kosten im Rahmen einer gütlichen Einigung kostenreduziert abgegolten. Sollte der Abgemahnte die Zahlung verweigern, so wird erklärt, behalte sich der Rechteinhaber vor, weitere Schritt durch die Kanzlei vornehmen zu lassen. Es ist jedoch nicht immer so, dass der volle Forderungsbetrag wegen der Rechtsverletzung an dem Film Apartment Deluxe in jedem Abmahnfall angemessen ist.
Auch hier hat die Praxis gezeigt, dass die in den Abmahnunge geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Nicht zu zahlen ist keine gute Option. Den vollen Forderungsbetrag ungeprüft zu zahlen auch. Im Optimalfall einigt sich der eigene Anwalt mit der gegenerischen Seite. Ziel hierbei ist es, die Angelegenheit abschließend zu beenden. Es soll nicht der Fade Nachgeschmack einer Zahlungsverweigerung bleiben, in der der Abgemahnte die nächsten Jahre befürchten muss, dass in der Angelegenheit ein Gerichts- oder Mahnverfahren folgt. Bereits in der Vergangenheit konnten wir vielen Abgemahnten helfen. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet Btroffenen, die wegen der Rechtsverletzung an dem Film Apartment Deluxe abgemahnt wurden, eine kostenlose, telefonsicher Ersteinschätzung. Weiter erhalten Sie eine Verteidigung für einen pauschalen Festbetrag, der Ihnen natürlich mitgeteilt wird.
Ihr Dr. Alexander Wachs