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Wie das britische Verbrauchermagazin "Which?" aktuell meldet, muss sich ein britischer Abmahnanwalt in absehbarer Zeit vor der britischen Anwaltskammer verantworten. Gegen den Juristen waren massive Vorwürfe erhoben worden. Die britische Rechtsanwaltskammer erhielt insgesamt 418 Beschwerden. Ein nun angeordnetes Disziplinartribunal könnte umfangreiche Folgen haben.
Viele Abgemahnte haben das Gefühl, dass bei den zahlreichen Filesharing-Abmahnungen etwas nicht stimmt. Dass es in erster Linie nicht darum geht, Urheberrechtsverletzungen zu ahnden. Doch es bleibt meist bei dieser Ahnung. Abmahnende Kanzleien müssen keinerlei Konsequenzen fürchten. Viele Abgemahnte sind froh, wenn das Geschehen rasch ein Ende findet. Etwas wehrhafter waren in der Vergangenheit britische Abgemahnte. Diese wandten sich regelmäßig an die "Solicitors Regulatory Authority" (SRA). Dieser Widerstand scheint nun von Erfolg gekrönt zu sein. Ein britischer Abmahnanwalt muss sein Handeln demnächst vor dem Solicitors Disciplinary Tribunal (SDT) rechtfertigen - einem Disziplinartribunal.
Die Luft wird dünner für die britische Abmahnkanzlei "ACS:Law". Im Gegensatz zu Deutschland sind in Großbritannien aktuell nur zwei Kanzleien an der Jagd nach Filesharern beteiligt. Die Kanzlei ACS:Law ist eine davon. Seit geraumer Zeit übt man diese Tätigkeit aus und verfügt über einen enormen Stamm an Mandanten. Doch wie hierzulande auch unterliegt die Kanzlei berufsrechtlichen Regelungen. Sichergestellt werden diese durch die Solicitors Regulatory Authority (SRA) - vergleichbar der deutschen Bundesrechtsanwaltskammer.
Diese ist um ihren Berufsstand bemüht. Aus diesem Grunde kann sich jeder Brite an die SRA wenden, wenn er sich über einen Anwalt beschweren möchte. Im Falle von ACS:Law haben diese Option zahlreiche abgemahnte Filesharer wahrgenommen. Wie das britische Verbrauchermagazin Which? berichtet, seien seit September 2009 insgesamt 418 Beschwerden eingegangen, die sich allesamt gegen Andrew Crossley, den leitenden Juristen der Kanzlei, richten. Wie die SRA mitteilte, würden 16 Prozent aller eingegangen Beschwerden Anwalt Crossley und seine Kanzlei betreffen.
Wie Which? weiter mitteilt, hat die SRA dem Problem nun ihre gesamte Aufmerksamkeit gewidmet. Aufgrund der massiven und umfangreichen Beschwerden hat man Andrew Crossley vor das Solicitors Disciplinary Tribunal (SDT) bestellt. Dabei handelt es sich um eine Anhörung vor anderen Juristen. Andrew Crossley muss dabei seine bisherigen Handlungen rechtfertigen. Der Fokus liegt dabei unter anderem auch auf dem Aspekt, in welches Licht der Berufsstand des Juristen gerückt wird.
Das Verbrauchermagazin Which? beschreibt die Abmahnungen regelmäßig als "einschüchternd". Den Abgemahnten werde wenig Spielraum gelassen. Während einer Parlamentsdiskussion bezeichnete ein Abgeordneter des britischen Unterhauses die Briefe der Kanzlei sogar als "Erpressung". Der Zeitpunkt der Anhörung wurde noch nicht festgelegt. Im Falle einer negativen Entscheidung ist das SDT durchaus in der Lage, schmerzliche Sanktionen zu verhängen. Neben einer Rüge kann eine Geldstrafe ausgesprochen werden. In sehr wenigen Fällen kann auch die weitere Berufsausübung untersagt werden.