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Beiträge nach Kanzleien

C-S-R Rechtsanwaltskanzlei - Nikki Rio - Oftly-Goldwin GmbH

Die C-S-R Rechtsanwaltskanzlei mahnt im Auftrag der Oftly-Goldwin GmbH die Urheberrechtsverletzung an dem Film - Nikki Rio - ab und fordert in dieser Abmahnung wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages. Hintergrund der Abmahnung ist die Annahme, dass der Inhaber des Internetanschlusses oder ein Dritter den Film - Nikki Rio - in einem Peer-to-Peer Netzwerk heruntergeladen hat und ihn somit zeitgleich unerlaubt veröffentlichte. Anhand dieser Informationen, die durch eine Spezialfirma angeblich beweissicher dokumentiert wurden, erwirkt die Kanzlei über Umwege die Herausgabe der Adressdaten des Anschlussinhabers, dem zu dem besagten Zeitpunkt eine bestimmte Dynamische IP-Adress zugewiesen war. Da  die Kanzlei C-S-R die individuellen Hintergründe, in angesicht derer die vermeintliche Uhreberrechtsverleztzung stattfand, nicht berücksichtigt, fordert die Situtation eine rechtliche Begutachtung. Da die Kanzlei C-S-R Rechtsanwälte nicht nur Schadensersatz, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung fordert, ist es dringend geraten, sich ausreichend zu informieren. Grundlegend kann man davon abraten, die Unterlassungserklärung in der vorgefertigten Form zu unterschreiben. Hier gilt es nicht zu viel und nur so wenig wie wirklich nötig ist, schriftlich zu versichern.

Die Praxis und hunderte Abmahnfälle der letzten Jahre haben gezeigt, dass die in Filesharing-Abmahnungen geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Auch hier sollte der Betrag hinsichtlich der Angemessenheit geprüft werden. Ich biete Abgemahnten aus ganz Deutschland eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung, in der ich über Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung im Falle einer Abmahnung berate. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs