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Die Kanzlei Negele Zimmel Kremer Greuter Beller mahnt in regelmäßigen Abständen Filme aus dem Horror-Genre ab. Nicht wenige Adressaten sind auch tatsächlich erschrocken, wenn Sie eine solche Abmahnung in den Händen halten. Dies liegt aber vornehmlich an den hohen Forderungen, die regelmäßig über 700 EUR liegen. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte freilich so nicht unterschrieben werden.
Ich berate Sie gern und vertrete bundesweit.
Die Kanzlei Waldorf mahnt weiter für die Constantin Film GmbH unter anderem den Film "Gesetz der Rache" ab. Die Forderung beträgt regelmäßig 506,00 EUR Anwaltskosten und 350,00 EUR Schadensersatz.
Ich hatte bereits auf die Schwierigkeiten der Digiprotect Gesellschaft zum Schutz digitaler Medien mbH in den letzten Monaten hingewiesen. Sie finden dazu weiterführende Verweise hier:
http://www.dr-wachs.de/blog/2010/02/06/ag-frankfurt-vom-2912010-31-c-107...
Nun ist bekannt geworden, dass die Kanzle Dr. Kornmeier & Partner nicht mehr für Digiprotect tätig ist. Ansonsten läuft für Digiprotect mit neuen Anwaltskanzleien alles wieder beim alten.