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Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe aus Linden versendet derzeit Schreiben, die bezeichnet sind als "Abmahnung wegen wiederholter Rechtsverletzung"
Diese inhaltlich immer sehr ähnlichen Schreiben, betonen zunächst den vergangenen Rechtsverstoss: Bereits mit Schreiben vom "wurde Ihnen eine Abmahnung wegen der Verletzung urheberrechtlicher Schutzansprüche unseres Mandanten erteilt. Hierauf wurde unserer Kanzlei eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung vorgelegt, eine Kopie übersenden wir der Anlage beigefügt."
Dann wird eine neue Unterlassunserklärung mit einer höheren Vertragsstrafe gefordert 7.500,00 EUR.
Die fällige Strafe für den nun behaupteten Verstoss beträgt 5.001,00 EUR hinzu kommen dann noch die Pauschalgebühren für die erneute Abmahnung (350,00 EUR oder 700,00 EUR) Damit ergibt sich eine Forderung von 5.351,00 EUR bzw. 5701,00 EUR.
Ich rate aus diesem Anlass noch einmal dazu sich vor der Abgabe einer Unterlassungserklärung anwaltlich beraten zu lassen. Auch die modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet ist eine Unterlassungserklärung. Bitte kommunizieren Sie Ihre Ergebnisse auch mit Ihrer Familie. Gehen Sie nicht einfach davon aus, dass Ihre Kinder sich in Zukunft ordnungsgemäß verhalten, sondern kontrollieren Sie diese.Wenn sich jemand in Ihr W-lan Netzwerk eingehackt hat, sollten Sie den Internetanschluss professionell verschlüsseln lassen. Ein Nachweis eines Dritten ist gerade in Fällen wenn es um einen erneuten Verstoss geht, "Gold wert".Falls Sie sich um Kosten zu sparen nicht anwaltlich beraten lassen wollen, nutzen Sie bitte vor Abgabe einer Unterlassungserklärung ausgiebig die Vielzahl von Informtionsmittel, die Ihnen im Internet zur Verfügung stehen.
Nutzen Sie bitte zur Informationsbeschaffung auch die Suchfunktion im oberen Drittel auf dieser Seite zu Ihren Fragen. Wenn bestimmte Suchphrasen ergebnislos bleiben, bitte ich um eine Mitteilung, die Seite wird täglich verbessert und mit neuem Inhalt versehen.
Wenn bei Ihnen bereits die Vertragsstrafe verwirkt (fällig) wurde, kann ich Ihnen nur dringend raten, spätestens jetzt anwaltiche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Mir liegen bereits vier Anfragen wegen Vertragsstrafen vor, eine solche Häufung ist äußerst ungewöhnlich.
Gern will ich Sie unterstützen.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Bindhardt Fiedler Zerbe Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Diese Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs