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Derzeit mahnt die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte Rechtsanwälte & Notar aus Dortmund im Auftrag der Firma Universal Pictures International Germany GmbH die unerlaubte Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Filmwerkes - Der Plan - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärungs sowie die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.
Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film - Der Plan - über ein Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt zum Download bereitgestellt zu haben.
Wie bereits angeführt wird in der Auffenberg Petzold Witte Abmahnung eine Unterlassungserklärung gefordert. Diese ist immer der Mittelpunkt einer Abmahnung. Ein geschlossener Unterlassungsvertrag wirkt lebenslänglich. Daher ist es immer ratsam vor einer vorschnellen Abgabe zumindest den ein oder anderen Punkt abzumildern und das oftmals enthaltene Schuldanerkenntnis zu entfernen. Dies ist umso wichtiger, wenn Widerstand zumindest gegen die Höhe geleistet werden soll.
Weiter fordert die Kanzlei wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Der Plan - die Zahlung eines Betrages in Höhe von 450,00 Euro. Dieser ist im Vergleich zu anderen Kanzleien eher niedrig angesetzt. Die Inanspruchnahme ihrer Dienste berechnet die Kanzlei mit 100 Euro. Das ist fair und kann in jedem Fall alsim Sinne des Abgemahnten gewertet werden. Mit den geforderten 100 Euro Anwaltskosten ist die Kanzlei Auffenberg Petzold Witte mit ihrer Abmahnung eine der Kanzleien, die am wenigsten fordert. Im Vergleich dazu berechnen andere Kanzlei für eine Abmahnung 506,00 Euro. Andere Kanzleien geben gar nicht genau an, mit welchem Betrag die angefallenen Anwaltskosten genau bemessen sind.
Ob die 350,00 Euro Schadensersatzforderung wegen der Rechtsverletzung an dem Film - Der Plan - angemessen ist muss natürlich hinterfragt werden. Hier muss von Fall zu Fall entschieden werden. Über möglich Chancen und Risiken im Fall einer außergerichtlichen Verteidigung gegen eine Auffenberg Petzold Witte Abmahnung informieren wir Sie telefonisch und kostenlos.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet folgenden Service im Falle einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Der Plan.
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs
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