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Täglich erhalten tausende Menschen in Deutschland eine Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen. In dem vorliegenden Fall spricht die Kanzlei Baek Law im Auftrag der Firma Die Partyagentur - Eventagentur & Künstlermanagement solch eine Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Musikwerk Anna-Maria Zimmermann - Frei Sein - aus.
Die Kanzlei Baek Law mahnt im Auftag des Rechteinhabers die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Werk - Markus Becker - Wir wollen feiern - ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk in einem Peer-to-Peer Netzwerk verbreitet zu haben.
Derzeit erhalten Inhaber eines Internetanschlusses, denen vorgeworfen wird, das Lied - Tim Toupet Bobfahrerlied - in einem Peer-to-Peer Netzwerk unerlaubt verwertet zu haben, Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an dem streitgegenständlichen Werk.
Ich vertrete jetzt seit vielen Jahren Abgemahnte gegen die Musikindustrie. In dieser Zeit habe ich schon einiges erlebt IP-Fehlermittlungen, überhöhte Forderungen usw. Doch es gibt immer wieder Momente, die schlagen alles Vorhergegangene um Längen.
Die Kanzlei Baek Law versendet eine Vielzahl nahezu gleichlautender Abmahnungen. Vorwurf ist aber immer, dass dem angeschriebenen Anschlussinhaber vorgeworfen wird, dass über seinen Anschluss das Album - Schlager 2009 Die Hits des Jahres - heruntergeladen wurde.