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Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Abgemahnte aus ganz Deutschland. Der Kanzleigründer Dr. Alexander Wachs hat einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit auf die Beratung von Privatpersonen gelegt, die Abmahnungen erhalten haben, weil Ihnen vorgeworfen wird, dass über deren Anschluss Urheberrechtsverletzungen begangen worden sind. Der Rechtsanwalt Dr. Wachs hat dabei von Anfang an, überregional gearbeitet und sein Wissen mit Verbraucherzentralen aus ganz Deutschland sowie mit Interessenverbänden zusammengeschlossener Abgemahnter geteilt.
Monatlich werden bis zu 300 000 Abmahnung versendet. Angesichts einer Einwohnerzahl von ca 80 Millionen Bürgern erhält rein rechnerisch jeder 266.te Bürger dieses Landes eine Abmahnung. Betrachtet man den Aspekt, dass nicht jede alleine lebt, erhält grob überschlagen jeder achtundachzigste Haushalt in Deutschland monatlich eine Abmahnung.
(Anm. der Redaktion: In Bearbeitung)
(Anmerkung der Redaktion: in Bearbeitung)
Im Falle eines berechtigten Vorwurfs einer Urheberrechtsverletzung hat der Rechteinhaber einen Anspruch auf Unterlassung des gerügten Verhaltens. Dieser Unterlassungsanspruch ist dann abgegolten, wenn der Abgemahnte die Wiederholungsgefahr ausräumt. Eine Unterlassungserklärung dient der schriftlich bestätigten Ausräumung dieser Wiederholungsgefahr und wird in der Regel im Zusammenhang mit einer Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung in sogenannten Filesharingbörsen eingefordert.