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(Anmerkung der Redaktion: In Bearbeitung)
Abmahnungen, also schriftlich ausgeführte an eine Person gerichtete Aufforderungen, ein bestimmtes Verhalten zu beenden, werden regelmäßig auf dem normalen Postweg zugestellt. Sollte das Schreiben unter irgendwelchen Umständen nicht bei dem Empfänger ankommen und somit eine Reaktion, die z.B. die Abgabe einer Unterlassungserklärung beinhaltet, ausbleiben, so kann ein einstweilige Verfügung folgen.
In folgendem Artikel berichtet das Online-Journal Heise.de von der 100 Euro Kostendeckelung im Falle einer Ebay-Abmahnung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html
Ein interessanter Bericht des NDR über vermeintliche Opfer eine Fehlermittlung, denen vorgeworfen wird, Filme oder Lieder in einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download angeboten zu haben finden Sie unter folgendem Link: Abmahnung. Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar.
Die Sendung "Kontraste" berichtet unter folgendem Link: Bericht ARD-Kontraste einen kurzen Beitrag zu dem Thema Abmahnung und Ermittlungsfirmen. Haben auch Sie eine Abmahnung erhalten können Sie sich gerne an uns wenden. Die Kanzlei Dr.
"US-Provider wollen Web-Piraten ausbremsen" - Link zum Spiegelartikel.
Wie bereits in einem Beitrag der Zeitschrift Netzpolitik angedeutet wurde, wird in Amerika eine Neuregelung der Bekämpfung von Filesharing erarbeitet.
US-Provider planen Warnsystem bei Urheberechtsverletzungen, die Zeitung Netzpolitik berichtet. : Link.
Immer wieder hört man von der Arbeit der Enquete Komission Internet und digitale Gesellschaft , die Vorschläge zur Thematik Netzpolitik macht und somit hilft, Gesetzgebung und politische Entscheidungsfindung zu formieren.