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Beiträge nach Kanzleien

Bei Ebay Verkauf muss der Grundpreis in der Angebotsübersicht genannt werden

Laut einer Pressemeldung der Hamburger Justiz vom 28.11.2011 hat das Hamburger Landgericht am 24. November 2011 entschieden, dass der Grundpreis einer Ware auf dem Auktionshaus Ebay bereits in der Angebotsübersicht und nicht erst in der Artikelbeschreibung genannt werden muss. So wie es mittlerweile aus dem Supermarkt bekannt ist, dass die Liter-Preise oder 100 Gramm Portionen und ihre Grundpreise auf dem Preisschild an den Regalen ausgezeichnet sind, erwartet es die Rechtssprechung nun auch im Internt. Es muss ab nun auf den ersten Blick erkennbar sein, was z.B.