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In folgendem Artikel berichtet das Online-Journal Heise.de von der 100 Euro Kostendeckelung im Falle einer Ebay-Abmahnung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html
Im Falle einer Filesharing-Abmahnung wird die sog. 100 EUR Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG dagegen nicht anerkannt. Dies steht damit im Widerspruch zu einer Pressemitteilung des BGH vom 12 Mai. 2010. In dieser heißt es wörtlich: “Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).” Auch wenn dieser Gedanke in der Entscheidung nicht mehr aufgegriffen wurde, wird hier schon eine Richtung angedeutet.
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs