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Beiträge nach Kanzleien

Angewendete Kostendeckelung auf 100 Euro für Ebay-Abmahnung

In folgendem Artikel berichtet das Online-Journal Heise.de von der 100 Euro Kostendeckelung im Falle einer Ebay-Abmahnung: http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-begrenzt-Abmahn-Entgelt-fuer-eBay-Fotoklau-auf-100-Euro-1322722.html
 
Im Falle einer Filesharing-Abmahnung wird die sog. 100 EUR Deckelung nach § 97a Abs. 2 UrhG dagegen nicht anerkannt. Dies steht damit im Widerspruch zu einer Pressemitteilung des BGH vom 12 Mai. 2010. In dieser heißt es wörtlich: “Der Beklagte haftet deshalb nach den Rechtsgrundsätzen der sog. Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten (nach geltendem, im Streitfall aber noch nicht anwendbaren Recht fallen insofern maximal 100 € an).” Auch wenn dieser Gedanke in der Entscheidung nicht mehr aufgegriffen wurde, wird hier schon eine Richtung angedeutet.
 
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
 
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Ihr Dr. Alexander Wachs