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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnungen für Purzel Video - teurer als andere Werke- U+C Rechtsanwälte erhöhen die Forderung

In aktuellen Abmahnungen welche mir vorgelegt werden ist mir aufgefallen, dass die Purzel Video GmbH nun nicht mehr durch die U+C Rechtsanwälte 650,00 EUR als Verlgeichssumme geltend macht sondern knapp 1.200,00 EUR. Alles wird teurer - auch der "versehentliche" Download?

Ich beobachte die Abmahntätigkeit der Purzel Video GmbH nun schon einige Jahre. Erst einmal grundsätzlich. Wenn ich Geschäftsführer der Purzel Video GmbH wäre, würde ich auch nicht wollen, dass Nutzer anstatt die Videos zu mieten/kaufen die Nutzer diese kostenlos runterladen. Allerdings bleibt ein unangenehmes Geschmäckle wenn die Entwicklung der Höhe der Vergleichsangebote betrachtet wird. 

Vor ca. 2-3 Jahren hat die Kanzlei U+C (damals noch KUW) noch 250,00 EUR pauschalen Vergleichsbetrag gefordert. Nun hat die Purzel Video eine Vielzahl von Anwälten beauftragt (unter anderem Schulenberg und Schenk, Rechtsanwalt Auffenberg, CSR Rechtsanwaltskanzlei und Rechtsanwalt Marko Schiek) und fordert durchgängig Vergleichsbeträge, die weit über dem liegen was an Anwaltskosten von dem Störer gezahlt werden muss und in vielen Fällen hat eben nicht der Anschlussinhaber den Download getätigt. Dennoch zahlt der Anschlussinhaber in vielen Fällen den überhöhten Betrag - Geschäft mit der Scham - wie man so schön sagt.

Es drängt sich also schon der Verdacht auf, dass Abmahnungen mittlerweile auch dazu dienen sollen, generell Verluste auszugleichen. Dazu passen dann auch einige Titel der erotischen Werke.