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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Rechtsanwälte - Die Päpstin - für Constantin Film Verleih GmbH

Momentan mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer den Film - Die Päpstin - ab. In der Abmahnung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und 956,00 Euro gefordert. Der Betrag setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Der Auftraggeber und Rechteinhaber ist die Constantin Film Verleih GmbH.
Die Constantin Film Verleih GmbH gehört zu den ersten großen Filmverwertern, die Abmahnungen versenden lassen, wenn deren Werke in Tauschbörsen verbreitet werden. Ein wirkliche öffentliche Debatte, ob dies der richtige Weg ist mit den meist minderjähirgen Filesharern umzugehen, wird leider nicht geführt.
Die Filmwirtschaft fürchtet offenbar wegen der immer schneller werdenden Internetanschlüsse, dass sich Filme in hoher Qualität bald genauso schnell kopieren lassen wie heutzutage schon einzelne Lieder.  Wenn man berücksichtigt wie oft ein Film heutzutage ausgewertet wird (Kino, DVD und Blu Ray) und wie oft ältere Filme mehrfach ausgewertet werden (Kino, VHS, DVD, Blu Ray bald 3D) scheint die Gefahr nicht so akut zu sein, wie bei der Musikindustrie. Die nach der Schallpatte gerade noch die DVD auf den Markt brachte.
Eine Abmahnung zu erhalten ist kein "Beinbruch". Die Hauptsache ist, dass man angemessen und schnell reagiert. Angemessen heisst, nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben und schnell heisst, die Fristen einzuhalten.
Ich berate seit vielen Jahren Mandanten, die Abmahnungen erhalten haben. In den meisten Fällen ist das Ziel möglichst wenig Kosten zu haben, und eine Unterlassungserklärung in der für den Abgemahnte besten Form abzugeben. Gern will ich im Rahmen einer kurzen, kostenlosen Ersteinschätzung Rede und Antwort stehen. Rufen Sie mich einfach an. Ich vertrete bundesweit.

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Ihr Dr. Alexander Wachs