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Die Bücher des Autoren Dan Brown sind nun auch als Hörbücher erhältlich. Fans und Nutzer von Tauschbörsen kann der Schrecken jedoch kalt treffen, wenn eine Abmahnung ins Haus "flattert".
So geschieht es momentan vermehrt, denn die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Hörbuch - Das verlorene Symbol - von Dan Brown ab. Der Rechteinhaber ist die Bastei Lübbe GmbH. In der Abmahung werden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und ein Pauschalbetrag gefordert. Dieser setzt sich aus 506,00 EUR Anwaltskosten und 300,00 EUR Schadensersatz zusammen.
Hörbücher erfreuen sich immer größerer Beliebtheit in deutschen Tauschbörsen. Das mag auch daran liegen, dass Hörbücher vergleichsweise sehr teuer sind. Bastei Lübbe hat ein sehr großes Hörbuchprogramm und mahnt schon seit langem deren Verbreitung in Tauschbörsen ab. Nach meiner Kenntnis wird dies seit Beginn immer von der Kanzlei Waldorf Frommer (früher nur Waldorf Rechtsanwälte) übernommen.
Die hohe Anzahl von Abmahnungen bei Hörbüchern mag auch daran liegen, dass nahezu alle IP-Adressen von deutschen Hörbüchern sich auch auf deutsche Internetanschlüsse beziehen. Dies ist bei einem Album von Michael Jackson sicherlich nicht der Fall, schließlich sind Tauschbörsen regelmäßig nicht regional begrenzt.
Ich empfehle Ihnen zunächst nach Erhalt der Abmahnung erst einmal in Ruhe durchzuatmen und sich zu informieren. In den von mir bearbeiteten Fällen hat sich herausgestellt, dass die geforderte Summe regelmäßig zu hoch ist. Gerade die Schadensersatzkosten sind angreifbar, wenn der Abgemahnte nur der Anschlussinhaber aber nicht der Verursacher ist. Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht in der Form unterschrieben werden, wie sie von der abmahnenden Kanzlei beigefügt ist. Zum einen stellt diese regelmäßig ein Schuldanerkenntnis dar. Zum anderen ist nicht geklärt, ob die geforderte Vertragsstrafe nicht viel zu hoch ist. Es sollte sich daher vorbehalten werden, die Vertragsstrafe durch ein Amts- oder Landgericht überprüfen zu lassen.
Konkret rate ich zu folgendem:
1. Atmen Sie tief durch
2. Versuchen Sie herauszufinden, ob tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat.
3. Informieren Sie sich über den Rechteinhaber und die abmahnende Kanzlei.
4. Es ist ferner ratsam zumindest ein Gespräch mit einem in der Materie kundigen Anwalt zu führen, um die Chancen und Risiken auszuloten. Gerne will ich Ihnen hier Rede und Antwort stehen. Ich vertrete bundesweit.
Hinweise entnehmen Sie bitte folgendem Link : Sofort Hilfe bei Abmahnung.
Sie erreichen mich unter 040 411 88 15 70. Für weiterführende
Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.