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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer - Zweiohrküken - Warner Bros. Entertainment

Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film - Zweiohrküken - ab. Im Auftrag des Rechteinhabers Warner Bros. Entertainment GmbH wird der Anspruch auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und der Zahlung von 450,00 Euro Schadensersatz sowie 506,00 Euro Anwaltskosten geltend gemacht. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen den Film - Zweiohrküken - in Peer-to-Peer Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese "Zugänglichmachung" geschieht gleichzeitig mit dem Download einer Datei. Das heisst, dass nicht der Download abgemahnt wird, sondern das Ermöglichen eines Downloads für andere Nutzer des Filesharing Netzwerkes.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen. Der Abgemahnte ist nicht verpflichtet eine Unterlassungserklärung abzugeben, wenn er die Rechtsverletzung nicht begangen hat und sie ihm auch nicht über die sog. Störerhaftung zugerechnet werden kann. Dennoch ist nach anwaltlicher Prüfung in manchen Fällen ratsam, obwohl sich der Abgemahnte „keiner Schuld bewusst ist“,eine Unterlassungserklärung abzugeben. Namentlich um im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung nur noch über die geforderte Geldsumme streiten zu müssen. Dies ist regelmäßig sehr viel günstiger, weil die Gerichte den Unterlassungsstreitwert allein regelmäßig bei mehreren tausend Euro ansetzen.

Ich vertrete seit vielen Jahren Mandanten wegen Abmahnungen aus ganz Deutschland. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass Sie für eine Vertretung persönlich in die Kanzlei kommen. Die Unterlagen versenden wir per Post, Fristen wahren wir noch am selben Tag, falls erforderlich. Um die Chancen und Risiken einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.