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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH das Musikwerk - Yvonne Catterfeld Blau im Blau - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 856,00 Euro Pauschalbetrag. Diese Summe setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 350,00 Euro Schadensersatz zusammen. Viele Abgemahnte werden sich über die relativ hoch angesetzten Anwaltskosten wundern. Die Höhe der geltend gemachten Kosten mag auf den ersten Blick beliebig erscheinen. Eigentlich ist sie das aber nicht. Die Berechnung der Anwaltskosten erfolgt grundsätzlich nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) und dann nach dem Streitwert. Das erste Problem ist nun, dass die Streitwerte bei Urheberrechtsverstößen in Tauschbörsen von Gerichten sehr unterschiedlich beurteilt werden. Sie reichen etwa bei einem Album von 3.000,00 bis 50.000,00 EUR oder bei einem Film von 1.200,00 EUR bis 100.000,00 EUR. Abhängig von dem gewählten Gericht kann der Anwalt also von wenigen hundert bis mehreren tausend Euro für das gleiche Werk verlangen. Erschwerend kommt hinzu, dass viele Anwälte bei Abmahnungen ihre Anwaltskosten mit dem Schadensersatz zu einem pauschalen Gesamtbetrag verbinden.
Auch bei dem Schadensersatz ist die Spanne zwischen 30,00 EUR und 150,00 EUR pro zugänglich gemachtem Lied verhältnismäßig weit.
Ich biete Abgemahnten nach derm Erhalt solch einer Abmahnung eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Rufen Sie mich gerne in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70 an.
Ihr Dr. Alexander Wachs