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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Majestic Filmverleih GmbH den Film - Wüstenblume - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 956,00 Euro Pauschalbetrag. Diese Summe setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. In der Abmahnung wird versichert, dass eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliege. Unter II. stellt die Kanzlei Waldorf Frommer fest, dass der Abgemahnte "für das illegale Angebot zum Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Repertoire über die Tauschbörse [XYZ] veranwortlich"sei."Konkret wurde folgendes Repertoire der Mandantschaft zur angegebenen Zeit unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten"
Da die wenigsten wissen wie man angemessen auf solch eine Vorwurf reagieren sollte, biete ich Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs