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Derzeit mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Sony BMG Music Entertainment das Musikwerk - Susan Boyle - I Dreamed A Dream - ab und fordert in dieser Abmahnung wegen Filesharing die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 856,00 Euro Pauschalbetrag, der sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 350,00 Euro Schadensersatz zusammensetzt. Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf, urheberrechtlich geschützte Werke vollständig oder auch nur teilweise zum elektronischen Abruf durch Dritte zugänglich gemacht zu haben. Das ist als öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG rechtswiedrig. Zu einem tatsächlichen Donwload durch Dritte muss es dabei gar nicht kommen.
Zu dem Erhalt der Adresssaten des Abgemahnten schreibt die Kanzlei Waldorf Frommer:"Unsere Mandantschaft hat zu Ihrer Ermittlung ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internet-Provider nach § 101 UrhG durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider die Auskunftserteilung mit dem hier beigefügten Beschluss ausdrücklich gestattet. Ihr Internet-Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass Ihr Internetzugang zur angefragten Zeit für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurde."
Ich vertrete seit vielen Jahren Mandanten wegen Abmahnungen aus ganz Deutschland. Es ist nämlich nicht erforderlich, dass Sie für eine Vertretung persönlich in die Kanzlei kommen. Die Unterlagen versenden wir per Post, Fristen wahren wir noch am selben Tag falls erforderlich.
Für eine kostenlose Ersteinschätzung erreichen Sie mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs