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Die Kanzlei Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Sony Music Entertainment GmbH - Abmahnungen wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Lied - Scouting for Girls - Everybody Wants to Be On TV - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 856,00 Euro Pauschalbetrag. Diese Forderungssumme setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 350,00 Euro Schadensersatz zusammen. Die Kanzlei Kanzlei Waldorf Frommer setzt oftmals kurze Fristen. Gerade wenn der Anschlussinhaber einige Tage nicht zur Hause war, oder seinen Briefkasten nicht jeden Tag kontrolliert, können hier schnell Schwierigkeiten entstehen noch innerhalb der Frist zu reagieren. Meine Kanzlei ist seit Jahren mit der Bearbeitung von Abmahnungen vertraut, durch unsere Infrastruktur können wir – nach Absprache und wenn es sein muss – innerhalb von Stunden reagieren.
Mit der Abmahnung fordert der Abmahnende von dem Abgemahnten zukünftig ein rechtswidriges Handeln zu unterlassen. Bei einer Tauschbörsen Abmahnung fordert der Rechteinhaber durch seinen Anwalt, dass über einen Internetanschluss nicht weiter Rechtsverletzungen vorgenommen werden, indem Lieder oder Filme in Tauschbörsen verbreitet werden. Um dies sicherzustellen muss der Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgeben. Diese ist grundsätzlich recht frei formuliert, es gilt jedoch einige durch Gesetz und Rechtsprechung entwickelte Eckpunkte zu berücksichtigen. Die Unterlassungserklärung muss etwa im Fall eines zukünftigen Verstoßes strafbewehrt sein.
Wie an diesen Beispielen ersichtlich werden sollte, gilt es nach dem Erhalt solch einer Abmahnung Vieles zu beachten. Ich biete Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung, um aufkommende Fragen zu klären. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs