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Regelmäßig mahnt die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte die Urheberrechtsverletzung in Filesharingbörsen ab. Zuvor beauftragt die Kanzlei im Namen des Rechteinhabers eine Anti-Piracy Firma, das Angebot der Filme oder Lieder in Peer-to-Peer Netzwerken aufzuzeichnen. Diese Firmen untersuchen die gänginge Filesharingbörsen wie z.B eMule, eDonkey oder BitTorrent hinsichtlich der unerlaubten Verwertung urhberrechtlich geschützter Dateien und macht in der Regel einen Testdownload, speichert den Tattag und Tatzeitpunkt und fertigt Screenshots an. Derzeit wird der Film - Schön bis in den Tod - abgemahnt, welcher in Deutschland ab dem 04.03.2010 in den Kinos zu sehen war. Die Kanzlei Waldorf Frommer führt in der Abmahnung wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film - Schön bis in den Tod - aus "Unsere Mandantschaft hat zu Ihrer Ermittlung ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen Ihren Internet-Provider nach § 101 UrhG durchgeführt. Das zuständige Landgericht hat den vorliegenden Fall geprüft, eine offensichtliche Rechtsverletzung bejaht und Ihrem Provider die Auskunftserteilung mit dem hier beigefügten Beschluss ausdrücklich gestattet. Ihr Internet-Provider hat daraufhin mitgeteilt, dass Ihr Internetzugang zur angefragten Zeit für die Verbindung mit dem Internet genutzt wurde."
Mit Hilfe dieser gesammelten Daten wurde die Abmahnung erstellt und an den Inhaber des Internetanschlusses versendet. Die Kanzlei Waldorf Frommer geht in der Regel davon aus, dass der Anschlussinhaber den Film - Schön bis in den Tod - angeboten hat. Es heisst in der Abmahnung: "Konkret wurde folgendes Repertoire der Mandantschaft zur angegebenen Zeit unter der aufgeführten IP-Adresse weltweit einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten".
Sollten auch Sie mit solch einem Vorwurf konfrontiert werden, können Sie sich gerne im Rahmen meiner kostenlosen Ersteinschätzung telefonisch an mich wenden. Ich biete folgenden Service im Falle einer Abmahnung:
1. Kostenlose, telefonische Ersteinschätzung (Auch ohne Mandatserteilung)
2. Sofortige Reaktion nach Mandatserteilung möglich
3. Ortstermine nicht nötig
4. Kommunikation über E-Mail möglich
5. Rückrufanfragen möglich (Wir rufen an, wenn Sie Zeit haben)
6. Außergerichtliche Verteidigung für einen festen Pauschalbetrag
Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter der Rufnummer 040 411 88 15 70.
Ihr Dr. Alexander Wachs