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Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH den Film - Resident Evil Afterlife 3D - ab und fordert die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 956,00 Euro Pauschalbetrag. Die Forderungssumme setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Dem Betroffenen wird die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Filmwerke vorgeworfen. Konkret soll der Abgemahnte den Film - Resident Evil Afterlife 3D - in Filesharingbörsen veröffentlicht haben. Diese Veröffentlichung geschieht gleichzeitig mit dem Download einer Datei in Peer-to-Peer Netzwerken. Mit Hilfe von Anti-Piracy Firmen wird das Downloadangebot einer bestimmten IP-Adresse gespeichert und beweissicher dokumentiert. Anhand dieser Informationen erwirkt die Kanzlei Waldorf Frommer eine zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen den Internet-Provider nach § 101 UrhG. Der Provider ist verpflichtet die Daten bereitzustellen und an die jeweils genannte Adresse, bzw den Anschlussinhaber wird die Abmahnung geschickt.
Im Prinzip ist das auch richtig: Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Um die Risiken und Möglichkeiten einer Verteidigung zu besprechen, biete ich eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung an. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70. Für weiterführende Informationen verweise ich auf meine Internetpräsenz www.dr-wachs.de.
Ihr Dr. Alexander Wachs