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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - New Moon - Biss zur Mittagsstunde - Tele München Fernseh GmbH + Co

Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft die vermeintliche Urheberrechtsverletzung an dem Film  - New Moon - Biss zur Mittagsstunde - ab und fordert in dieser Abmahnung die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie 956,00 Euro Pauschalbetrag.

Nach der aktuellen Rechtsprechung kommt es nicht entscheidend darauf an, dass der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung auch selber begangen hat. Der Anschlussinhaber kann auch in Anspruch genommen werden, wenn etwa seine Kinder eine Tauschbörse genutzt haben und der Anschlussinhaber seinen Überwachungspflichten über den Anschluss nicht nachgekommen ist. Dies wird auch als Störerhaftung bezeichnet. Der Anschlussinhaber ist in solchen Fällen aber nur zur Abgabe einer Unterlassungserklärung und zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet und nicht zur Zahlung des Schadensersatzes. In Details ist hier noch vieles umstritten, so dass dringend geraten wird, sich anwaltlich beraten zu lassen.

Viele Abgemahnte wissen nicht, dass Sie Abmahnungen nicht schutzlos gegenüberstehen. Besonders wenn Dritte (etwa Kinder) die Rechtsverletzung begangen haben, kann zumindest der Schadensersatz zurückgewiesen werden. Wenn der Anschlussinhaber auch technische Schutzvorkehrungen getroffen hat, können auch die Anwaltskosten gegebenenfalls ganz zurückgewiesen werden.

Für Antworten auf weitere Fragen erreichen Sie mich in meiner Kanzlei. Ich biete Abgemahnten unter  der Telefonnummer 040 411 88 15 70 eine kostenlose Ersteinschätzung an.

Ihr Dr. Alexander Wachs