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Beiträge nach Kanzleien

Abmahnung Waldorf Frommer Rechtsanwälte - Joe Cocker Hard Knocks - Sony Music Entertainment Germany GmbH

"Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen - Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung " titelt die Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen der vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk - Joe Cocker Hard Knocks. Auftraggeber und Rechteinhaber ist die Sony Music Entertainment Germany GmbH, welche über die Kanzlei Waldorf Frommer Anspruch auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend machen lässt.

Die Unterlassungserklärung ist die Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten in Zukunft nicht wieder vorzunehmen. Der Abgemahnte kann verpflichtet werden eine Unterlassungserklärung abzugeben, obwohl er die fragliche Datei schon lange von seinem Rechner gelöscht hat. Es droht nämlich eine Wiederholungsgefahr. Das heißt bis sich der Abgemahnte schriftlich verpflichtet es bei Vermeidung einer Vertragsstrafe zu unterlassen, die Datei nicht mehr zu verbreiten, kann der Gegner diesen Unterlassungsanspruch mit sehr hohen Kosten für den Abgemahnten gerichtlich durchsetzen. Darum wird oftmals geraten lieber eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abzugeben.

Da jeder Fall einer individuellen Verteidigungsstrategie bedarf, biete ich Abgemahnten eine kurze, kostenlose Ersteinschätzung sowie die außergerichtliche Verteidigung für einen Pauschalbetrag. Sie erreichen mich in meiner Kanzlei unter: 040 411 88 15 70.

Ihr Dr. Alexander Wachs

Weitere Informationen zu der Abmahnung finden Sie unter folgendem Link: Waldorf Frommer.