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„Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke in sog. Tauschbörsen – Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung“, so titelt in der Regel eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer, so wie sie derzeit wegen der Urheberrechtsverletzung an dem Film Chatroom ausgesprochen werden. Da der Rechteinhaber Universum Film GmbH durch das tausendfache illegale Herunterladen des Filmes angeblich "massiv" und "nachhaltig" geschädigt werde, macht dieser wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom Anspruch auf Unterlassung des abgemahnten Verhaltens, Schadensersatz und die Abgabe einer Unterlassungserklärung geltend.
Wie kommt es zu der Waldorf Frommer Abmahnung?
In diesem Zusammenhang wurde festgestellt, dass der Empfänger der Abmahnung für das illegale Angebot zum Herunterladen des urheberrechtlich geschützten Filmes Chatroom über eine Tauschbörse verantwortlich sei. Der Film wurde angeblich weltweit einer unbegrenzten Zahl von weiteren Tauschbörsennutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten. Als Beweismittel dient die Aufzeichnung einer Ermittlungsfirma, die sich auf die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen in Filesharing-Börsen spezialisiert hat. Leider ist nicht immer klar, ob ausgebildete Informatiker oder Studenten in den Semesterferien als Aushilfe im Schichtbetrieb die angeblichen Urheberrechtsverletzungen aufgezeichnet haben. Es gibt bisher keine Qualitätssicherung der Ermittlungsverfahren und auch keine einheitliche Vorgehensweise. Es wird anhand der Abmahnung nicht deutlich, wie die Ermittlungsfirma ermittelt hat.
In der Waldorf Frommer Abmahnung wird in diesem Zusammenhang wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom angeführt, dass es laut Bundesregierung keine speziell entwickelte Software zur Ermitlung der IP-Adresse benötigt werde. Weiter sei es datenschutzrechtlich unbedenklich, wenn der Rechteinhaber die IP-Adressen der vermeintlichen Rechtsverletzer aufzeichnet.
Es ist kein Geheimnis, dass bei der Arbeit der Anti-Piracy Firmen immer wieder Fehlermittlungen zum Alltag gehören. Für den Betroffenen ist es dann schwer das Gegenteil zu beweisen.
Anhand der gesammelten Daten wird durch den Rechteinhaber nun ein zivilrechtliches Auskunftsverfahren gegen den Internetprovider nach § 101 UrhG durchgeführt. Dieser gibt dann die Adressdaten des Abgemahnten weiter. Was nun folgt liegt wenig später in dem Briefkasten der Betroffenen.
Was wird in der Waldorf Frommer Abmahnung gefordert?
1. Die Kanzlei fordert wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Mit dieser soll sich der Abgemahnte schriftlich verpflichten, das abgemahnte Verhalten zu beenden und bei einer Wiederholungstat eine Strafe zu zahlen. Dieses ist sozusagen ein Vertrag, den sie mit dem Rechteinhaber schließen. Der Gesetzgeber hat vorgegeben, dass im Falle einer Urheberrechtsverletzung von dem Urheberrechtsverletzer solch eine Unterlassungserklärung abgegen werden muss. Somit soll die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. "Freundlicherweise" ist der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom schon eine Unterlassungserklärung beigelegt. Diese können Sie getrost beiseite legen. Es steht jedem Abgemahnten frei - und von diesem Recht sollten Sie auch Gebrauch machen - eine eigene veränderte Unterlassungserklärung abzugeben. Klar sollte sein, dass diese den Ansprüchen des Gesetzgebers genügt, um überhaupt wirksam zu sein. Das heisst jedoch nicht, zu viel zu versprechen. Die Kunst liegt darin, so viel wie nötig und so wenig wie möglich zu versichern. Es liegt nahe, dass ein Schriftstück der gegnerischen Kanzlei nicht einfach unterschrieben werden sollte. Solch eine Unterlassungserklärung, wie bereits angefürt, vergleichbar mit einem Vertrag, ist 30 Jahre gültig. Lassen Sie sich in jedem Fall wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom von uns kostenlos beraten und informieren Sie sich im Internet zu dem Thema.
2. Weiter werden in der Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom ein Betrag in Höhe von 956,00 Euro gefordert. Diese Summe setzt sich aus 506,00 Euro Anwaltskosten und 450,00 Euro Schadensersatz zusammen. Es wird deutlich, dass die Anwaltskosten höher sind, als der Schadensersatz, der an den Rechteinhaber zugesprochen wird. Die Verteidigung gegen die Geldforderung hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Klar sollte an dieser Stelle sein: Wenn eine Urheberrechtsverletzung an dem Film Chatroom stattgefunden hat, muss in der Regel Schadensersatz gezahlt werden. Worüber nun gestritten werden kann, ist die Frage, wie hoch dieser Schadensersatz als angemessen bewertet werden kann und natürlich auch, welche Anwaltskosten als berechtigt angesehen werden können. Es ist nicht ganz einfach ein pauschales Urteil darüber abzugeben, welcher Betrag in dem jeweiligen Fall angemessen ist. Abhängig davon, welche Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen durch den Anschlussinhaber getroffen wurden, wer die Rechtsverletzung an dem Film Chatroom begangen hat (Dritte oder Anschlussinhaber), was für ein Werk abgemahnt wird usw.. Die Praxis hat gezeigt, dass die in Abmahnung geforderten Beträge oft zu hoch angesetzt sind. Darum lassen Sie sich auch hierzu ausgiebig beraten und informieren Sie sich.
Was ist nach dem Erhalt einer Abmahnung zu tun?
Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte hilft Ihnen, wenn Sie eine Waldorf Frommer Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom erhalten haben. Bei uns steht die individuelle Beratung im Vordergrund, wir sind 6 Tage die Woche unter der Rufnummer 040 411 88 15 70 für Rückfragen erreichbar. Sie erreichen uns
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
Das erste telefonische Gespräch, in dem wir Kosten und Risiken mit Ihnen besprechen, ist für Sie kostenlos. Dieses Gespräch wird ihnen regelmäßig aber schon helfen, die ganze Angelegenheit deutlich ruhiger zu sehen. Falls Sie sich danach von uns vertreten lassen wollen, vertrauen Sie auf unsere schnellen Reaktionszeiten. Im Notfall können wir wegen der Rechtsverletzung an dem Film Chatroom in wenigen Stunden reagieren. Wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Ihr Dr. Alexander Wachs